Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 28.05.13



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Hauptversammlung der Douglas Holding AG am 28.05.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die DOUGLAS HOLDING AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen trotz eines geringen Umsatzminus rentabel geführt, da das Ergebnisminus sich aus den Restrukturierungsbemühungen um die Thalia Buchhandelsgruppe resultiert und ein Ertrag ab 2014 (2013/14 Geschäftsjahr) zu erwarten steht.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollen ausreichend in dem Geschäftsbericht dokumentiert. Die Amtsführung geschieht bis auf zwei Punkte in Übereinstimmung mit dem DCGK; die diesbezüglichen Abweichungen sind plausibel erklärt und nachvollziehbar, sie führen nicht zu Nachteilen für das Unternehmen.

TOP 4
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: a) Hr. Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke Ablehnung Durch die enge Verflechtung des bis jetzt tätigen AR-V in kapitalmäßiger Hinsicht als maßgeblicher Aktionär sowie der Verwandtschaft mit dem V-V sind nach den Richtlinien der SdK die Voraussetzungen für eine Wahl zum AR nicht erfüllt. b) Hr. Dr. Ulrich Wolters Zustimmung Es liegen keine Bedenken gegen die Wahl zum AR vor. c) Hr. Wilhelm Plumpe Zustimmung Es liegen keine Bedenken gegen die Wahl zum AR vor. d) Hr. Hans-Hermann A. Lotter Zustimmung: Trotz der Zugehörigkeit zu der Advent International bestehen keine Bedenken gegen die Wahl, da allein eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung nicht geeignet ist, sich gegen eine Wahl auszusprechen. e) Hr. Ronald van der Vis Zustimmung Es liegen keine Bedenken gegen die Wahl zum AR vor. f) Hr. Bernd Beetz Zustimmung Es liegen keine Bedenken gegen die Wahl zum AR vor.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe dafür ersichtlich, die gegen eine Wahl sprechen würden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DOUGLAS HOLDING AG, Hagen, auf die Beauty Holding Two GmbH, Frankfurt a.M., gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den squeeze-out als unzulässige Zwangsenteignung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.