Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.06.13



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Hauptversammlung der MAN SE am 6.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAN SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 nebst Lagebericht der MAN SE und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns der MAN SE

Zustimmung
Begründung: Der auszuschüttende Gewinn beläuft sich auf ca. ¾ des Konzerngewinns nach Steuern.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die einer Entlastung entgegenstünden.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die einer Entlastung entgegenstünden.

TOP 5
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die einer Wahl von Herrn Dr. Östling entgegenstünden.

TOP 6
Satzungsänderung zum Ort der Hauptversammlung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung lässt erkennbar zukünftige Hauptversammlungen auch in Wolfsburg zu. Dies ist aber auch aus Aktionärssicht akzeptabel und liegt ggf. sogar im Unternehmensinteresse, wenn hierdurch Kosten gespart werden können.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Die PWC ist bereits Abschlussprüfer der Volkswagen AG.

TOP 8
Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Zustimmung
Begründung: Der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wandelt den derzeit faktischen Konzern in einen Vertragskonzern. Dies ist als solches zu begrüßen. Die SdK hält zwar die vorgesehene Abfindung und den vorgesehenen jährlichen Ausgleich für zu niedrig. Diese Frage ist aber separat in einem Spruchverfahren zu klären.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.