Hauptversammlung der Postbank AG am 28.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Zwar beruht das im Vorjahresvergleich gestiegene Ergebnis maßgeblich auf der Verringerung negativer Effekte, jedoch greift allmählich die Rückbesinnung auf die alten Kernkompetenzen auf niedrigerem Niveau Platz. Die Belastungen aus den negativen Geschäften der \"Vorkrisenjahre\" belasten das Ergebnis noch immer überproportional. Dies ist keine Entschuldigung, sondern nur eine Erklärung. Allerdings muss dem reduzierten Geschäftsmodell auch eine Kosten- und Kapazitätsanpassung folgen.
Man hat den Eindruck, dass insbesondere das Risikomanagement deutlich schärfer geworden ist, was durch aus begrüßenswert ist.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich des Berichtes die Arbeit des Vorstandes bezüglich der Neuausrichtung/Rückbesinnung der Gesellschaft auf deren Kompetenzen begleitet. Angesichts der schwachen EK-Rendite von 5% muss sich der Aufsichtsrat allerdings fragen lassen, ob erhöhte variable Vergütungen wirklich in die Zeit passen angesichts der noch enormen Belastungen aus der Vergangenheit. Darüber hinaus hält die SdK eine Erfolgskomponente mit nur einjähriger Bemessungsgrundlage als unvereinbar mit der Regelung nach § 87 Abs.1 Satz 3 AktG.
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013, Zwischenabschlüsse
Zustimmung
BEGRÜNDUNG: Zwar liegt die Honorarquote mit ca. 28% gemessen am Prüfungshonorar und Honorar für sonstige Bestätigungsleistungen über dem von der SdK für unbedenklich gehaltendem Grenzwert von 25 %, jedoch honoriert die SdK zum einen, dass dies einen deutlichen Rückgang im Vorjahresvergleich darstellt, und zum anderen die Aussage der Gesellschaft, diese Quote dauerhaft deutlich unter 25% drücken zu wollen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung sowie die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals
Ablehnung
Begründung: Unter Ausklammerung des mit den Beschlussvorlage aufzuhebenden genehmigten Kapitals 2009/2014 verfügt die Gesellschaft unter Einbezug der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien über Vorratskapitalia in Höhe von 60% des Grundkapitals. Allein dies übersteigt das von der SdK akzeptierte Volumen von Vorratskapitalia ungeachtet der Frage nach dem Bezugsrechtsausschluss deutlich.
Hinzu kommt, dass die neue Beschlussvorlage, die 40% des Grundkapitals ausmacht, auch einen gleich hohen Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen vorsieht, was für die SdK, die Vorratskapitalia mit Bezugsrechtsausschluss in Höhe von maximal 10% mitträgt, inakzeptabel ist.
TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals II mit Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
BEGRÜNDUNG: Ungeachtet dieser Beschlussvorlage bestehen unter Ausklammerung des aufzuhebenden genehmigten Kapitals 2009/2014 über Kapitalvorratsbeschlüsse in Höhe von 60% des Grundkapitals. Dies übersteigt das Volumen, das die SdK für akzeptabel hält (25% mit Bezugsrecht, 10% ohne Bezugsrecht) deutlich.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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