Hauptversammlung der Weber & Ott AG am 11.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 der WEBER & OTT AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012.
Zustimmung
Begründung: Der Jahresüberschuss im Konzern lag bei 0,9 Mio. EUR. Bei der vorgeschlagenen Dividendenhöhe von 0,15 EUR je Stückaktie beträgt die Gesamtausschüttung 584.872,5 EUR. Sie liegt damit in der von der SdK geforderten Bandbreite von zwischen 40 und 60 Prozent des Jahresüberschusses. Der hohe Bilanzgewinn (AG 9,7 Mio. EUR) ließe allerdings Spielraum für eine deutlich höhere Ausschüttung.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung
Begründung: Im für die Bekleidungsindustrie erneut schwierigen Jahr 2012 erreichte die Gesellschaft ein zufriedenstellendes Ergebnis. Negativ festzustellen ist, dass die letztjährigen Prognosen - Verdreifachung des Gewinns (2012: 0,7; 2011: 0,5 Mio. EUR) und leichter Umsatzanstieg (2012: 53,4; 2011:55,4 Mio. EUR) - nicht erreicht wurden. Die Begründungen hierfür (Branchenumsatz ebenfalls im Minus, Nachorders waren in beiden Saisons wetterbedingt rückläufig) erscheinen nachvollziehbar. Die SdK sieht den Vorstand in der Pflicht, die aktuell ausgegebene Perspektive von steigenden Umsätzen und einer Ergebnisverbesserung in 2013 vorbehaltlich nicht vorherseh- und beeinflussbarer
Entwicklungen einzuhalten.
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Anhaltspunkte, die gegen eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sprechen würden. Die Berichterstattung entspricht den Vorgaben.
TOP 5
Aufsichtsratswahlen.
Zustimmung
Begründung: Es sind keine dem entgegenstehende Gründe erkennbar.
TOP 6
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Zustimmung
Begründung: Es sind keine dem entgegenstehende Gründe erkennbar.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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