Hauptversammlung der SURTECO SE am 28. Juni 2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die SURTECO SE und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB mit dem Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2012, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung
Begründung:
Die Verwaltung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von rd. € 5,0 Mio. einen Anteil in Höhe von ca. € 4,9 Mio. auszuschütten. Dies ergibt eine Dividendenzahlung von € 0,45 / Stückaktie.
Quotal schüttet die Gesellschaft also nahezu den gesamten Bilanzgewinn aus. Allerdings entspricht dies lediglich 32 % des Konzerngewinns in Höhe von insgesamt € 15,0 Mio..
Diese Ausschüttungsquote entspricht nicht den Vorstellungen der SdK. Diese geht grundsätzlich davon aus, dass der Konzernjahresüberschuss in etwa hälftig zwischen den Aktionären und der Gesellschaft geteilt werden soll. Die Ausschüttung soll sich daher in einem Rahmen von 40 bis 60 % des Konzerngewinns bewegen.
Allerdings ist das Marktumfeld für die SURTECO AG stagnierend und in Teilen sogar leicht rückläufig. Die Gesellschaft hofft darauf, in 2013 den Umsatz des Vorjahres und ein allenfalls leichtes organisches Wachstum erzielen zu können.
Um die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft in dieser Situation nicht unangemessen zu gefährden, weicht die SdK dieses mal von dem oben beschriebenen Grundsatz ab und wird dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung
Begründung:
Die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist stagnierend. Der Umsatz ist im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Das EBITDA hat sich um 8 % auf € 51 Mio. und das EBIT um 15 % auf € 29,6 Mio. reduziert.
Für das Jahr 2013 rechnet der Vorstand mit keiner deutlichen Verbesserung.
Es besteht aber aus Sicht der SdK auch kein Hinweis darauf, dass die negativen Tendenzen im Jahr 2012 durch den Vorstand verursacht sein könnten.
Aus diesem Grund wird die SdK für die Entlastung der Vorstandsmitglieder stimmen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung
Begründung:
Es besteht aus Sicht der SdK kein Hinweis darauf, dass die negative Ergebnisentwicklung im Jahr 2012 dadurch verursacht ist, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
Aus Sicht der SdK kann der Entlastung des Aufsichtsrats daher zugestimmt werden.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Herr Dr.-Ing. Walter Schlebusch war bereits im Aufsichtsrat vertreten und soll nunmehr wieder gewählt werden.
Herr Dr.-Ing. Schlebusch verfügt über keine weitere Mitgliedschaft in anderen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Er ist – nach den Angaben des Aufsichtsrats - unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DCGK.
Die SdK wird daher bei der Beschlussfassung für die Wahl von Herrn Dr.-Ing. Schlebusch stimmen..
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013.
Ablehnung
Begründung:
Nach den Angaben im Geschäftsbericht hat der zur Wahl stehende Abschlussprüfer, die PWC im Geschäftsjahr 2012 für die Durchführung der Abschussprüfung ein Honorar in Höhe von € 372 TS erhalten. Darüber hinaus hat sie für Steuerberatungsleistungen € 115 TS und für sonstige Leistungen € 152 TS erhalten.
Damit bestehen aber Zweifel an der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.
Bei einem Anteil von 40 % an der Gesamtvergütung ist nicht mehr gewährleistet, dass der Abschlussprüfer die für die Prüfung erforderliche Objektivität besitzt. Aus diesem Grund wird die SdK gegen den Beschlussvorschlag stimmen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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