Hauptversammlung der Koenig & Bauer AG am 13.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB und zu den rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystemen nach § 289 Absatz 5 HGB) der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012, des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS und Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 HGB) der Koenig & Bauer Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen und begrüßt ausdrücklich, dass die Gesellschaft wieder zur Dividendenausschüttung zurückgefunden hat.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Die SdK wird den Vorstand entlasten, da sie die Auffassung vertritt, dass er im GJ 2012 erfolgreich gearbeitet hat. Dies insbesondere im Hinblick auf dem nach wie vor schwierigen Markt im Druckbereich.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen. Die SdK wird hier für die Entlastung stimmen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung:
Die SdK hat keine Bedenken gegen die Wahl des Jahresabschlussprüfers und wird dem TOP 5 zustimmen.
TOP 6
Wahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung:
Die SdK hat keine Bedenken gegen den vorgeschlagenen Kandidaten. Allerdings wird erwartet, dass der Kandidat in der Hauptversammlung anwesend ist und sich dem Aktionariat persönlich vorstellt. Damit steht einer Zustimmung aus unserer Sicht nichts mehr im Weg.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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