Hauptversammlung der Morphosys am 4.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MorphoSys AG für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es ist sinnvoll, den Jahresüberschuss in Höhe von € 695.848,30 in die Gewinnrücklage einzustellen (Anzahl umlaufender Aktien: 23,35 Mio.).
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Das Berichtsjahr 2012 war eines der erfolgreichsten in der Geschichte der Morphosys AG. Die langfristig verfolgte Strategie, mit innovativen Technologien Fortschritte in der Medikamentenentwicklung zu erzielen, führte zu einer viel beachteten Wirkstoff-Pipeline. Das Unternehmen ist gut positioniert für die immensen Chancen im therapeutischen Sektor. Das firmeneigene Medikamentenportfolio der Morphosys AG hat bedeutsame Fortschritte erzielt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2012 fanden zehn Aufsichtsratssitzungen statt, wobei vier Sitzungen davon telefonisch abgehalten wurden. Zudem fand im September 2012 ein Treffen von eineinhalb Tagen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt, das sich ausschließlich mit der zukünftigen strategischen Ausrichtung der Gesellschaft beschäftigte.
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung Rechnung getragen wird.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 14. Mai 2008 und der entsprechenden Satzungsbestimmung zur Vermeidung von Aktien mit abweichender Gewinnberechtigung
Zustimmung
Begründung: Mit dem Schritt Aktien eine abweichende Gewinnberechtigung zu vermeiden, entfällt eine separate Wertpapiergattung und ein damit verbundener erhöhter Verwaltungsaufwand.
Der vorgesehenen Satzungsänderung kann daher zugestimmt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung
Zustimmung (vorbehaltlich den Ausführungen des Vorstandes bei der HV)
Begründung:
Das gem. Beschluss der Hauptversammlung von 2008 genehmigte Kapital in Höhe von bis zu € 8.864.103 wurde nicht ausgenutzt und läuft per 30. April 2013 aus.
Die Änderung der Satzung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals von bis zu 2.335.822 Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts ist aktienrechtlich unbedenklich, da es sich um eine Schaffung genehmigten Kapitals von bis zu 10 % des Grundkapitals handelt.
Die Morphosys AG hat somit Handlungsspielraum bei sich ergebenden Opportunitäten; unabhängig davon ist die Liquiditätsausstattung des Unternehmens derzeit komfortabel.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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