Hauptversammlung der Grammer AG am 05.06.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRAMMER AG und des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der GRAMMER AG und des GRAMMER Konzerns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2012
Zustimmung
Begründung: Mit einer Ausschüttung von € 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie und einem Gesamtbetrag von € 5,607 Mio. schüttet die Gesellschaft rund 36% des Bilanzgewinns (in Höhe von € 15,436 Mio.) und lediglich rund 23% des Konzernergebnisses nach Steuern (in Höhe von € 24,4 Mio.) aus.
Aus Sicht der SdK e.V. soll die Ausschüttung im vorliegenden Fall auf weniger als 40% des Konzernjahresüberschusses begrenzt werden, um das weitere Wachstum des Grammer-Konzerns solide finanzieren zu können.
Dies erfordert die Abkehr von den früher üblichen hohen Dividendenzahlungen.
Aus Sicht der SdK e.V. sollten die Aktionäre daher den Kurswechsel bei der Ausschüttungspolitik mittragen und für den Vorschlag der Verwaltung zur Gewinnverwendung stimmen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz um 4,6% von € 1.093,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011 auf € 1.143,6 Mio. angestiegen. Das im Berichtsjahr erzielte Ergebnis vor Steuern beträgt € 36,0 Mio., das Ergebnis nach Steuern € 24,4 Mio.
Es besteht auf dieser Grundlage kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr weiterhin erfolgreich entwickelt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat tagte in 5 Sitzungen. Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Die SdK e.V. stimmt der Wahl der Ernst&Young GmbH, Nürnberg, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie Zwischenabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu.
Es bestehen keine Zweifel an der dafür erforderlichen Unabhängigkeit der Ernst&Young GmbH.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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