Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.06.13



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Hauptversammlung der PVA TePla AG am 19.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2012 nebst den jeweiligen Lageberichten sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB und § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Ausschüttung folgt der Ergebnisentwicklung und entspricht 50% des Jahresüberschusses.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Keine Anhaltspunkte um eine Entlastung zu verweigern.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Informativer Bericht des Aufsichtsrates. Offensichtlich wurden alle wichtigen Aufgaben erledigt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr

2013 Zustimmung
Begründung: Der Prüfer erhält lediglich Honorare für die Abschlussprüfung.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 1 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Neuregelung stellt die Vergütung des AR auf ein Fixum um. Das ist erwünscht. Auch die Höhe von 100.000 Euro insgesamt für ein Dreier-Gremium liegt absolut im Rahmen. Der gewählte Zeitpunkt hingegen ist unglücklich, da klar ist, dass ohne die Neuregelung die Vergütung deutlich gesunken wäre. Dies ist aber kein ausreichender Grund, die Zustimmung zu verweigern.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: Normale Ausgestaltung. Die Kapitalausstattung ist sehr solide und könnte ein eventuelles Einziehen der eigenen Aktien problemlos verkraften.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.