Hauptversammlung der Stada Arzneimittel AG am 5.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zwar zustimmen, merkt aber an, dass die Ausschüttungsquote für die Aktionäre unbefriedigend ist. Grundsätzlich fordert die SdK eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses. Die von der Verwaltung gerade einmal mit 34 % vorgeschlagene Dividendenausschüttung liegt somit unterhalb der gegebenen Bandbreite. Auch lässt sich kein einmaliger Zurückbehalt des Gewinns z. B. auf Grund dringend erforderlicher Investitionen erkennen. Daher sollte die Gesellschaft prüfen, ob die Aktionäre angemessen am Unternehmenserfolg beteiligt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Nach derzeitigem Kenntnisstand hat der Vorstand seine Verpflichtungen der Unternehmensführung stets erfüllt. Einer Entlastung steht somit auch aus Sicht der SdK nichts entgegen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Nach unserer Kenntnis hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstandes stets wahrgenommen. Daher wird die SdK in diesem TOP mit Entlastung stimmen.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Die SdK hält die PKF Deutschland GmbH grundsätzlich für geeignet, den Jahresabschluss zu prüfen. Die SdK wird dem Verwaltungsvorschlag zur Bestellung des Abschlussprüfers aber nicht zustimmen. Für die SdK ist die völlige Unabhängigkeit des Prüfers ein nicht zu vernachlässigendes Kriterium für die Investitionsentscheidungen der Aktionäre. Daher fordert die SdK eine strikte Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen. Im Geschäftsbericht werden neben dem Prüfungshonorar weitere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen ausgewiesen. Allein die sonstigen Leistungen betragen 28 % des Prüfungshonorars. Die verbalen Ausführungen im Text mit der Formulierung \"verschiedene Beratungsleistungen\" lassen für den Aktionär nicht erkennen, um welche Tätigkeiten es sich hier handelt.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird für die Aufhebung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals stimmen und sieht hierin die Grundlage für ein weiteres Wachstum der Gesellschaft. Der mögliche Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre soll sich bei Barkapitalerhöhungen auf 10% des Grundkapitals und bei Erhöhungen gegen Sacheinlagen auf 20% des Grundkapitals beschränken. Mit dieser Einschränkung kann dem Vorschlag zugestimmt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2008/I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Dem TOP 7 wird zugestimmt, da hier aus unserer Sicht die notwendige Flexibilität für weiteres Wachstum zu Grunde liegt.
TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die SdK sieht für die Maßnahme der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien keine Notwendigkeit. Die Gesellschaft fordert auf der einen Seite Kapitalbeschaffungsmaßnahmen wie in den TOP\'s 6 und 7 ausgeführt und ist eher zurückhaltend bei der Dividendenausschüttung (vgl. TOP 2). Auf der anderen Seite möchte man die liquiden Mittel für den Rückkauf eigener Aktien einsetzen. Diese Maßnahme wird die SdK nicht unterstützen.
TOP 9
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Wahl der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sowohl bei der Wiederwahl wie auch bei der Neuwahl zustimmen. Dies gilt vorbehaltlich der Anwesenheit der Kandidaten auf der HV und der persönlichen Vorstellung neuer Kandidaten in der Hauptversammlung.
TOP 10
Beschlussfassung über die Neufassung der Aufsichtsratsvergütung und Neufassung von § 18 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Die SdK ist grundsätzlich gegen eine variable Vergütung des Aufsichtsrates und wird daher dieser Anpassung der variablen Vergütung nicht zustimmen. Der Aufsichtsrat hat im Wesentlichen eine Überwachungsfunktion und sollte daher unabhängiges Kontrollgremium sein. Daher ist eine Vergütung aus unserer Sicht auch nur fix zu gestalten. Daran ändert auch eine Empfehlung des Coporate Governance nichts.
TOP 11
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung: Die SdK steht dem Vorschlag neben einer Zeit- und Kostenersparnis eher skeptisch gegenüber. Zwar kommt es bei gravierenden Entscheidungen im Endergebnis nur auf die Entscheidung an. Grundlagen für eine Entscheidung ist in der Regel eine Entscheidungsvorlage oder aber eine Tagesordnung. Erfahrungsgemäß wird über Vorschläge diskutiert, nachgefragt, erläutert usw. mit dem Ziel, die richtige Entscheidung zu treffen und die Grundeinstellung zu einer Thematik zu festigen oder aber sogar bei neuem Erkenntnisgewinn eine andere Einstellung zu vertreten. Dies gilt sowohl für die Arbeit im Aufsichtsrat wie auch in der Hauptversammlung. Insbesondere würde hier die persönliche Aussprache vernachlässigt werden. Dem Aktionär wird dadurch weiter die Möglichkeit genommen, seine Mitaktionäre kennenzulernen und mit einer starren Abstimmung nicht auf abgewandelte Tagesordnungspunkte oder Zusatzanträge reagieren zu können. Dies kann aus Sicht der SdK nicht im Interesse der Aktionäre selbst liegen. Daher wird hier mit Nein gestimmt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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