Hauptversammlung der Abstimmverhalten zur HV der GK Software AG am 18.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) und des Konzernlageberichts der GK SOFTWARE AG für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB).
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Da 2012 in der AG und bei genauerer Betrachtung eigentlich auch im Konzern kein Gewinn erwirtschaftet wurde, ist der Vortrag des aus Vorjahren stammenden Bilanzgewinns in Ordnung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Auch wenn das Ergebnis 2012 nicht zu befriedigen vermag, ist dies überwiegend auf konjunkturelle Gründe zurückzuführen. Es besteht Anlass zu der Hoffnung, dass 2012 getätigte Akquisen (Softwarewartung und nicht nur -verkauf) für gleichmäßigere Ergebnisse sorgen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Zwar berichtet der Aufsichtsrat, die variablen Vorstandsbezüge bereits gekürzt zu haben. Dennoch muss konstatiert werden, dass der Vorstand für das Unternehmen eigentlich zu groß ist und im Vergleich zu anderen Unternehmen zu viel kostet. Ansonsten scheint der AR seine Arbeit ordentlich gemacht zu haben.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2013
Ablehnung
Begründung: Auch wenn grundsätzlich nichts gegen die Wiederbestellung von Deloitte & Touche als Abschlussprüfer spricht, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag wegen der zu opulenten Beratungshonorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung.
TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung
Ablehnung
Begründung: In der jetzigen Situation ist ein Rückkauf eigener, 2008 erst ausgegebener Aktien zum Zwecke des Einzugs wenig überzeugend. Die weiteren möglichen Verwendungen - etwa für Akquisen - sind nicht genügend konkret und für die Aktionäre bezüglich der Angemessenheit des Einsatzes nicht kontrollierbar. Für weitere genannte Zwecke ist ohnehin noch ein bedingtes Kapital vorhanden, so dass es des Erwerbs eigener Aktien nicht bedarf.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|