Hauptversammlung der Intershop AG am 12.6.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Zwar ist das Ergebnis 2012 enttäuschend und der Vorstand hat seine sich auf der HV 2012 gesetzten Ziele verfehlt. Es ist aber nicht ersichtlich, dass dies wesentlich auf Managementfehler zurückzuführen wäre.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist soweit ersichtlich seinen Verpflichtungen nachgekommen. Zumindest hat er häufig getagt und berichtet noch ausreichend detailliert davon.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Auch wenn grundsätzlich nichts gegen die Wiederbestellung von PWC als Abschlussprüfer spricht, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag wegen der zu opulenten Beratungshonorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung.
TOP 5
Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Die persönliche Vorstellung wird noch abzuwarten sein. Zunächst einmal ist aber zu begrüßen, dass der Großaktionär GSI seinen Einfluss über den Aufsichtsrat wieder reduziert.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals II
Zustimmung
Begründung: Die Satzungsbestimmung über das ohnehin ausgelaufene genehmigte Kapital ist aufzuheben.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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