Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.06.13



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Hauptversammlung der CPU AG am 10.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Im Konzern entstand ein Jahresverlust von -35 TEUR, in der AG durch Abschreibungen sogar von 976 TEUR. Eine Ausschüttung aus der Substanz wäre angesichts der bilanziellen Situation und der angespannten geschäftlichen Perspektiven weder wünschenswert noch vertretbar.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Geschäftszahlen sind kaum zufriedenstellend. Die angestrebte Umsatzstabilisierung und mittelfristige Ausweitung lässt weiter auf sich warten. Die von großen Erwartungen begleitete Partnerstrategie brachte bislang kaum Effekte. Die CPU AG ist in den Zwängen ihres Geschäftsmodells (Finanzsoftware für kleine und mittelgroße Banken) gefangen und leidet unter der länger als erwartet anhaltenden Investitionszurückhaltung ihrer Kunden. Eine Änderung des Geschäftsmodells scheint angesichts der begrenzten finanziellen Mittel, der speziellen Expertise der Gesellschaft und des in der Tat vorhandenen Investitionsstaus (dessen Auflösung zeitlich allerdings nicht klar bestimmbar ist) keine Alternative zu sein. Der Vorstand veranschaulicht nachvollziehbar, dass mögliche Ausweitungen geprüft werden und alle vertretbaren Sparpotenziale ausgeschöpft werden. Personal- und Produktseitig ist die CPU AG gut aufgestellt und bilanziell geordnet. Eine Entlastung des Vorstands erscheint uns daher unter Abwägung dieser Aspekte vertretbar.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nicht pflichtgemäß nachgekommen wäre. Negativ zu vermerken ist, dass der Aufsichtsrat keinen Wechsel der Prüfgesellschaft plant (siehe TOP 5).

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Ansatzpunkte, die gegen eine erneute Bestellung sprechen würden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.