Hauptversammlung der Wacker Neuson SE am 28.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung:
Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 30 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Bezug auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 39%. Aufgrund des gesunkenen Konzernjahresüberschusses erscheint die vorgeschlagene Dividende angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:
Die Gesellschaft hat im Jahr 2012 einen Gewinnrückgang bei steigenden Umsätzen verzeichnen müssen. Hier gilt es in Zukunft noch auf der Kostenseite (Variabilisierung) zu arbeiten, um im Falle einer heftigeren Eintrübung der Konjunktur und rückläufigen Umsätzen keine signifikanten Verluste zu erwirtschaften. Generell scheint die Gesellschaft mit sehr modernen Werken und zukunftsweisenden Kooperationen sehr gut aufgestellt zu sein.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung:
In insgesamt sieben Sitzungen stand der Aufsichtsrat dem Vorstand stets beratend zur Seite und hat dessen Geschäftsführung stets überwacht. Fraglich ist jedoch die hohe Fluktuation im Vorstandsgremium in den letzten Jahren.
TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2013
Ablehnung.
Begründung:
Die Ernst&Young GmbH zählt zu den größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Die fachliche Eignung ist unumstritten. Jedoch erhielt Ernst&Young im Jahr 2012 auch Honorare in nennenswertem Umfang von der Gesellschaft für Tätigkeiten außerhalb der Abschlussprüfung. Daher erscheinen Zweifel an der Unabhängigkeit des Prüfers angebracht zu sein.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|