Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.06.13



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Hauptversammlung der FRoSTA AG am 7.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der FRoSTA AKTIENGESELLSCHAFT und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von 0,75 € wird zum fünften Mal hintereinander eine gleiche und vergleichsweise hohe Dividende ausgeschüttet. Da sich die Erträge des Unternehmens seit 5 Jahren allerdings kontinuierlich reduziert haben, entspricht die Dividende jetzt 82% (!) des Konzernjahresüberschusses. Weil das Unternehmen eine sehr hohe Eigenkapitalquote von 49% der Bilanzsumme hat, ist diese Ausschüttung trotzdem zu begrüßen – auch im Hinblick auf den gesunkenen Kurs der Aktie.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat zwar seine Ziele – wie schon in den letzten 3 Jahren zuvor auch – nicht erreicht, doch bewegt sich die FRoSTA AG in einem sehr schwierigen Wettbewerbsumfeld, das durch die ständig wachsende Einkaufsmacht der Handelsketten mit ihren Eigenmarken und den dadurch hervorgerufenen Preisdruck gekennzeichnet ist. Durch das Hinzutreten eines weiteren großen Wettbewerbers hat sich die Lage im Jahr 2012 noch verschärft. Positiv hervorzuheben ist die Entwicklung der (unternehmenseigenen) Marke FRoSTA, für die ein kleines Wachstum erwirtschaftet werden konnte auf der Basis des jetzt 10-jährigen Reinheitsgebots, das als Qualitätssiegel gilt. Durch weitere Kostenmaßnahmen hat sich das Unternehmen auf den sich verschärfenden Wettbewerb vorbereitet.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil zum – bescheidenen – Erfolg des Unternehmens durch ständige Beratung mit dem Vorstand und seine Überwachung beigetragen. Außerdem sind alle grundlegenden Angelegenheiten mit ihm abgestimmt worden. Das gilt insbesondere für den Aufsichtsratsvorsitzenden – und früheren Vorstandsvorsitzenden - Dirk Ahlers, der zusammen mit seinem Sohn – dem jetzigen Vorstandsvorsitzenden Felix Ahlers – und seiner Tochter mehr als 75% der Aktien der FRoSTA AG hält. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist sehr moderat.

TOP 5
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals: Satzungsänderung in § 4 Absatz 3

Ablehnung
Begründung: Das vorgeschlagene genehmigte Kapital soll – wie schon gleichlautende Vorläufer – geschaffen werden zur Ausgabe neuer Aktien an Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder des Konzerns. Allerdings führt es seit Jahren dazu, dass sich die Zahl der ausgegebenen Aktien kontinuierlich erhöht, obwohl kein zusätzlicher Mehrwert im Konzern geschaffen wird. Dadurch führt diese Praxis längerfristig zur Verwässerung der Aktien der Altaktionäre, was auch an den seit Jahren sinkenden Kursen der Aktie zu sehen ist. Zwar betrifft die vorgeschlagene Ermächtigung nur bis zu 3% des derzeitigen Grundkapitals, doch sollte prinzipiell mit dieser Vorgehensweise Schluss gemacht werden. Fairer wäre es, die für die Programme benötigten Aktien am Markt zu akquirieren.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals: Satzungsänderung in § 4 Absatz 4

Zustimmung
Begründung: Das genehmigte Kapital nach TOP 6 betrifft knapp 30% des Grundkapitals. Es erscheint angemessen, diesen Spielraum für die weitere Expansion einzuräumen. Negative Erfahrungen sind bisher nicht gemacht worden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 3 und § 14 Abs. 2 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen von § 3 (Veröffentlichungen im Bundesanzeiger) und § 14 (einfache Mehrheit bei erforderlichen Kapitalmehrheiten) erscheinen sachgerecht und sinnvoll.

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von Gräwe & Partner, Bremen, bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig durchgeführt worden. Die Prüfungsteams wechseln in Intervallen. Das Honorar dieses Abschlussprüfers ist als günstig anzusehen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.