Hauptversammlung der My Hammer Holding AG am 23.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die MyHammer Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289 Absatz 4, 5, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die Ergebnisse bewegen sich wieder im Rahmen der geringen Erwartungen. Der Umsatzrückgang ist allerdings noch höher ausgefallen. Die Neustrukturierung der Gesellschaft muss abgewartet werden und kann nur langfristig Erfolg haben.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers im Falle einer etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2013
Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschlussprüfer, da auch keine Beratungsleistungen erbracht wurden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Beschlussfassung über die Änderung von § 4 Absatz 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes und bedingtes Kapital)
Ablehnung
Begründung: Aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50 % des Grundkapitals bei möglichen Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. Außerdem ist auch noch ausreichend genehmigtes Kapital für Notfälle vorhanden.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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