Hauptversammlung der Gelsenwasser AG am 13.06.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
VORLAGE JAHRESABSCHLUSS, KONZERNABSCHLUSS, ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT, BERICHT DES AUFSICHTSRATS SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat erneut eine qualifizierte und engagierte Arbeit verrichtet und einen um 22 Prozent auf 1.058,3 Mio. Euro gesteigerten Umsatz erreicht. Das EBIT ging allerdings um 7,4 Prozent auf 64,2 Mio. Euro zurück. Gestiegene Beschaffungskosten beim Gasgeschäft, die nicht entsprechend an die Kunden weitergegeben konnten, haben das Ergebnis belastet. Das Ergebnis je Aktie beträgt 27,82 Euro. Die wenigen freien Aktionäre erhalten allerdings die seit Jahren festgelegte Garantie-Dividende von 17,74 Euro.
TOP 3
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012
Zustimmung
Begründung:
Der AR hat seine ihm zugewiesene Kontroll- und Beratungsfunktion frei und verantwortlich erfüllt und damit nachweislich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen.
Der Bericht über seine Tätigkeit ist vollständig und gibt ein präzises Bild von der Tätigkeit des AR und der Ausschüsse wider.
TOP 4
WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013
Zustimmung
Begründung:
Gegen die Wahl der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, zum Abschlussprüfer für das Jahr 2013, bestehen keine Bedenken.
TOP 5
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ZUSTIMMUNG ZUM ENTWURF DES GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS ZWISCHEN DER STÄDTISCHE WERKE MAGDEBURG BETEILIGUNGS-GMBH ALS ZUR GEWINNABFÜHRUNG VERPFLICHTETEM UNTERNEHMEN UND DER GELSENWASSER AG ALS ANDEREM VERTRAGSTEIL
Zustimmung
Begründung:
Dem Antrag zur Beschlussfassung wird zugestimmt, da der Gewinnabführungsvertrag die steuerlichen Vorteile sinnvoll nutzt und nicht zum Nachteil für Aktionäre ist. Er bewegt sich im Rahmen üblicher Unternehmensverträge.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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