Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.13



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Hauptversammlung der LANXESS AG am 23.05.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5 sowie 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende soll von 85 Cent auf 1,- Euro je Aktie erhöht werden. Die Ausschüttungsquote liegt bei einem Konzerngewinn in Höhe von EUR 6,18 je Aktie somit bei ca. 15 % und damit deutlich unter den von der SdK geforderten 40 - 50 %. Gleichwohl kann dem Vorschlag ausnahmsweise zugestimmt werden, da Lanxess bei hoher Eigentkapitalrentabilität und sehr hoher Investitionsquote einen starken Kapitalbedarf hat. Gleichzeitig gelingt es der Gesellschaft auch, die Verschuldung abzubauen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: 2012 war erneut ein Rekordjahr für den Konzern. Die selbstgesteckten Ziele wurden übererfüllt. Die Gesellschaft ist gut für die Zukunft aufgestellt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Prüfungs- und Beratungspflichten ausweislich des Aufsichtsratsberichts hinreichend nachgekommen. Der Bericht könnte inhaltlich noch ausführlicher ausfallen.

TOP 5
Wahlen zum Prüfer

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von PWC bestehen keine Bedenken. Die sonstigen Leistungen machen weniger als 10 % von den Prüfungshonoraren aus.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie entsprechende Änderung von § 4 (Grundkapital) Absatz 2 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft begehrt eine Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 20 % gegen Bar- oder Sacheinlage unter Gewährung der Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses. Da ausweislich der Satzung die Gesellschaft bereits zu einer entsprechenden Kapitalerhöhung bevollmächtigt ist (genehmigtes Kapital II.), würde sich die Gesamtermächtigung insgesamt auf 40 % summieren. Daneben ist die Gesellschaft zu einem Aktienrückkauf in Höhe von 10 % des Grundkapitals ermächtigt. Die SdK sieht eine pauschale Ermächtigung zu Kapitalerhöhungen und/oder Aktienrückkauf, die einen Gesamtanteil von 25 % des Grundkapitals ausmachen, kritisch und lehnt eine weitere Ermächtigung daher aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

TOP 7
Beschlussfassung über die Verlegung des Satzungssitzes sowie entsprechende Änderung von § 1 (Firma und Sitz) Absatz 2 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Da der Sitz der Gesellschaft von Leverkusen nach Köln verlegt wird, ist die entsprechende Anpassung in der Satzung sinnvoll.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.