Hauptversammlung der Mensch und Maschine AG am 16.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Ablehnung
Begründung: Die Geschäftslage rechtfertigt keine so hohe Dividende.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Umstände ersichtlich, die einer Entlastung entgegenstünden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Wenngleich die AWT Audit Wirtschafts-Treuhand AG geeignet erscheint, Gesellschaft und Konzern zu prüfen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag mit Blick auf die zu hohen Beratungshonorare, vor allem für Steuerberatung, ab. Die SdK fordert diesbezüglich zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013 sowie die entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlages würde ein Genehmigtes Kapital gegen Bar- und Sacheinlagen in Höhe von 50% des aktuellen Grundkapitals und damit das maximal gesetzlich zulässige Niveau beschlossen werden. Dieses ist aus Sicht der SdK eindeutig zu viel, die für entsprechende Kapitalvorratsbeschlüsse gegen Bareinlagen eine Höchstgrenze von 25% und für Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss höchstens 10% akzeptiert. Größere Kapitalmaßnahmen sollten über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im konkreten Einzelfall abgewickelt werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals IV nach § 6 Abs. 4 der Satzung
Zustimmung
Begründung: Da die mit diesem bedingten Kapital in Zusammenhang stehende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen längst ausgelaufen ist, ist das bedingte Kapital ebenfalls aufzuheben.
TOP 7
Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Maßnahme erhöht die Flexibilität der Gesellschaft und erscheint sinnvoll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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