Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.13



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Hauptversammlung der DAB AG am 16.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die DAB Bank AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der DAB Bank AG zur Ausschüttung einer Dividende

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 21 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 95,5%. Dies geht über die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote hinaus. Aufgrund der soliden bilanziellen Situation und des stabilen Geschäftsverlaufs erscheint die Ausschüttung angemessen zu sein.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die DAB Bank hat sich im letzten Geschäftsjahr von der Ausrichtung der gesamten Bank her gesehen enorm verbessert. Mit der Einführung eines kostenlosen Girokontos inkl. kostenloser Mastercard, einem attraktiven Tagesgeldangebot und der bereits vorhandenen Brokerageinfrastruktur ist die Bank nun im Wettbewerb so gut aufgestellt wie seit langer Zeit nicht mehr. Auch das operative Ergebnis in 2012 war aufgrund des herausfordernden Umfelds gut.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Insgesamt fanden in 2012 vier Aufsichtsratssitzungen statt. Der Aufsichtsrat hat die Geschäfte des Vorstands stehts überwacht und den Vorstand beratend begleitet. Kritisch ist jedoch das Ausscheiden eines Vorstandes im gegenseitigem Einvernehmen zu sehen, bei dem diesem eine aus Sicht der SdK nicht angemessene Abfindung gezahlt worden ist. Sofern man von einem „gegenseitigem Einvernehmen“ spricht, sollte dies sich auch in der Abfindung wiederspiegeln.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte

Zustimmung.
Begründung: Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gehört zu den TOP 4 der Wirtschaftsprüfer weltweit. Es spricht nichts gegen deren Wahl zum Abschlussprüfer der Gesellschaft.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Die beiden Kandidaten sind aufgrund Ihrer Qualifikation dafür geeignet, als Aufsichtsrat der DAB Bank tätig zu werden. Aufgrund der Besitzverhältnis erscheint die Wahl von Vertretern des Großaktionärs auch angemessen zu sein.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals II gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013/I mit Ermächtigung zum Ausschluss bei Bezugsrechten und entsprechende Satzungsanpassung sowie Ermächtigung zur Satzungsanpassung

Ablehnung.
Begründung: Die DAB Bank hatte zuletzt zwei Kapitalerhöhungen durchgeführt und das Bezugsrecht der freien Aktionäre ausgeschlossen. Somit ist der Anteil des Großaktionärs weiter gestiegen. Daher kann aus Sicht der SdK kein Kapitalbeschluss genehmigt werden, der es ermöglicht, dass Bezugsrecht auszuschließen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.