Hauptversammlung der alstria office REIT AG am 29.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Es soll eine gegenüber dem Vorjahr um 6 Cts. auf 0,50 € angehobene Dividende ausgeschüttet werden. Diese Ausschüttung ist angemessen und die Erhöhung entspricht den verbesserten Geschäftszahlen. Die Ausschüttung trägt den REIT-Vorgaben Rechnung und übertrifft damit auch die Anforderungen der SdK.
TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Ein sehr erfolgreiches Jahr. Das operative Geschäft verläuft weiter plangemäß. Alle wesentlichen Kennziffern konnten plangerecht gesteigert werden (Umsatz: + 11,5 %; Konzernergebnis: + 9 %; FFO (Fund from operations) wie im Vorjahr + 25 %.
TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in 6 ordentlichen und 2 außerordentlichen Sitzung ausgiebig beraten und kritisch hinterfragt. Ein sehr ausführlicher Bericht unterstreicht, dass der AR alle wesentlichen Aufgaben des Unternehmens kontrolliert hat. Der ebenfalls ausführliche Corporate Governance Bericht rundet das positive Gesamtbild ab.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2013
Zustimmung
Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte gegen die Wiederbestellung der vor 2 Jahren erstmals bestellten Deloitte & Touche WP-Gesellschaft ersichtlich. Neben dem Prüfungshonorar sind lediglich \"sonstige\" Honorare für die Quartalsabschlüsse angefallen. Sie sind somit unbedenklich.
TOP 6
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012 und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Durch die Ermächtigung könnten Aktien im Umfang von 50 % des Grundkapitals begeben werden. Zwar muss man der Gesellschaft zugestehen, dass sie durch den REIT-Status fast den ganzen Gewinn ausschütten muss und daher auf Kapitalaufnahme vom Markt angewiesen ist. Dennoch übersteigt die vorgesehene Kapitalmaßnahme die von der SdK als sachdienlich angesehene Größenordnung. Sie ist daher nicht akzeptabel.
TOP 7
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2010 und entsprechende Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung: Die geplante Kapitalmaßnahme dient zwar einer an sich richtigen Idee, durch Ausgabe einer Anleihe den Bankverschuldungsgrad uunter %0 % zu senken. Das hätte zur Folge, dass der Anleihekreditzins (zZ 1,5 % über Basiszins) deutlich sinken würde, da er variabel vom jeweiligen Verschuldungsgrad abhängt. Damit würde der Zinsaufwand nicht unerheblich sinken. Dennoch übersteigt das geplante Volumen (50 % des Grundkapitals) bei Weitem das von der SdK für akzeptabel erachtete Maß. Alternativvorschläge (z.B. KE bis 25 %) werden auf der HV sachdienlich erörtert.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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