Hauptversammlung der PULSION Medical Systems SE 16. Mai 2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, der Lageberichte für die PULSION Medical Systems SE und den Konzern, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Verwaltungsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Der Verwaltungsrat ist seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion vollkommen nachgekommen. Im Tätigkeitsbericht des Verwaltungsrates wird dies glaubhaft vermittelt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors der Pulsion Medical Systems SE für das Geschäftsjahr
2012
Zustimmung
Begründung:
Verschiedene Kennzahlen und der Bericht über die Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2012 widerspiegeln die solide Arbeit des geschäftsführenden Direktors Herrn Lacalle. Im Vorjahresvergleich stieg der Umsatz um 5%, der Konzernjahresüberschuss um 51% und die Eigenkapitalquote um 13%.
TOP 4
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 sollen EUR 1,65 je dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden. Eigene Aktien der Gesellschaft sind nicht dividendenberechtigt.
Zustimmung
Begründung:
Die Ausschüttungsquote liegt bei 98%. Damit gehört die PULSION Medical Systems SE hinsichtlich der Ausschüttungsquote zu einem der Spitzendividendenausschütter auf dem deutschen Aktienmarkt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Gesellschaft
Zustimmung
Begründung:
Da keinerlei Unabhängigkeitsbedenken bestehen und die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, das Prüfungsmandat eine kürzere Periode als 10 Jahre inne hat, wird TOP 5 zugestimmt.
TOP 6
Unterrichtung über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und die Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft
Zustimmung
Begründung:
Angesichts des Hintergrunds hervorragender Finanzkennzahlen (EK-Quote: 74%; Konzernjahresüberschusssteigerung von 51%) und insbesondere einer Ausschüttungsquote von 98%, kann einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft bedenkenlos zugestimmt werden. Zudem kann diese Ermächtigung auch als Finanz- bzw. Ausgleichinstrument gesehen werden.
TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderungen
Ablehnung
Begründung:
Der Bedarf für zusätzliches benötigtes Kapital durch eine Bar- oder Sachkapitalerhöhung kann angesichts der soliden Kapitalsituation der PULSION Medical Systems SE nicht nachvollzogen werden. So hat das Unternehmen rund EUR 23 Mio. kurzfristige Assets (Bilanzsumme: EUR 30 Mio.) und das bei einer EK-Quote von 74%. Hinzuzufügen ist, dass die Kapitalerhöhung, welche durch Akquisitionsvorhaben begründet wird, TOP 7 dem Erwerb eigener Aktien widerspricht.
TOP 8 wird deswegen abgelehnt.
TOP 9
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
9.1 Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
9.2 Vergütung des Verwaltungsrats
Ablehnung
Begründung:
Da die Vergütung des Verwaltungsrates aus einem fixen und variablen variablen Vergütungsbestandteil besteht, wird TOP abgelehnt. Als Begründung ist die variable Vergütung, welche sich nach bestimmten Unternehemensperformance zielen richtet, zu nennen. Eine solche Zahlungskomponente sollte der Vergütungsplan des Aufsichtsrates aufgrund seiner Überwachungsfunktion nicht aufweisen
TOP 10
Wahlen zum Verwaltungsrat
Zustimmung
Begründung:
Es sprechen keine Gründe gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten in den Aufsichtsrat.
Insbesondere wurde bei der Beurteilung zur Eignung auf die zeitliche Kapazität, fachliche Kenntnisse und mögliche Interessenkonflikte geachtet.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|