Hauptversammlung der Aurelius AG 16. Mai 2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AURELIUS AG, des gebilligten Konzernabschlusses der AURELIUS AG und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Die Ausschüttungsquote liegt bei 35%. Vor dem Hintergrund weiterer geplanter Unternehmensakquisitionen im Geschäftsjahr 2013 ist diese Quote plausibel.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorsitzenden des Vorstands Herrn Dr. Dirk Markus
für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2012 gute Arbeit geleistet. Als Beispiele können hierbei ein Umsatzzuwachs im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 von 48%, eine Steigerung des EBITDA um 73%, sowie erfolgreiche Veräußerungen von Beteiligungen angeführt werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands Herrn Gert Purkert für
das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2012 gute Arbeit geleistet. Als Beispiele können hierbei ein Umsatzzuwachs im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 von 48%, eine Steigerung des EBITDA um 73%, sowie erfolgreiche Veräußerungen von Beteiligungen angeführt werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands Herrn Donatus Albrecht
für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2012 gute Arbeit geleistet. Als Beispiele können hierbei ein Umsatzzuwachs im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 von 48%, eine Steigerung des EBITDA um 73%, sowie erfolgreiche Veräußerungen von Beteiligungen angeführt werden.
TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands Herrn Ulrich Radlmayr
für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2012 gute Arbeit geleistet. Als Beispiele können hierbei ein Umsatzzuwachs im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011 von 48%, eine Steigerung des EBITDA um 73%, sowie erfolgreiche Veräußerungen von Beteiligungen angeführt werden.
TOP 7
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat ist seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion unter anderem im Rahmen von vier Aufsichtsratssitzungen vollkommen nachgekommen.
TOP 8
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung:
Da keinerlei Unabhängigkeitsbedenken bestehen und die Wart & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung München, das Prüfungsmandat eine kürzere Periode als 10 Jahre innehat, wird TOP 8 zugestimmt.
TOP 9
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung:
TOP 9 wird zugestimmt, da die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aus einer reinen fixen Vergütung besteht und somit der Aufsichtsrat seine Überwachungsfunktion unabhängig der Performance der Gesellschaft ausüben kann
Die Höhe der fixen Vergütung wird zudem als angemessen erachtet (Aufsichtsratsvorsitzender: EUR 40.000 / Herr Angster und Herr Schulze: je EUR 25.000)
TOP 10
Neuwahlen zum Aufsichtsrat / Wahl eines Ersatzmitglieds
Zustimmung
Begründung:
Es sprechen keine Gründe gegen die Wahl der vier vorgeschlagenen Kandidaten in den Aufsichtsrat bzw. gegen die Wahl des Ersatzmitglieds Herr Dr. Hoch.
Insbesondere wurde bei der Beurteilung zur Eignung auf die zeitliche Kapazität, fachliche Kenntnisse und mögliche Interessenkonflikte geachtet.
TOP 11
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Zustimmung
Begründung:
Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Diese Kapitalmassnahme wird durch die Umwandlung einer in der Bilanz ausgewiesenen Kapitalrücklage und durch die Umwandlung einer in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnrücklage vollzogen. Diese Vorgehensweise stützt die Ansicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, nämlich, dass ein Unternehmen die Mittel für sein Wachstum generell selbst erwirtschaften sollte.
TOP 12
Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2010/I (§ 4 Absatz 3 der Satzung
der AURELIUS AG), die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013/I nebst Ermächtigung
zum Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung:
Durch die Zustimmung von TOP 12 kann das genehmigte Kapital an das zukünftig erhöhte Grundkapital angepasst werden.
TOP 13
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst
gleichzeitiger Schaffung eines Bedingten Kapitals 2013/I und Aufhebung des Bedingten
Kapitals 2007/I und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung:
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sind ein geeignetes Mittel für die Aurelius AG Wachstum zu fördern und die langfristigen Erfolgsaussichten zu verbessern.
Da der Aktienkurs der Aurelius AG momentan einen 5 Jahreshöchststand markiert, besteht begrenzte Besorgnis, dass die Anleihegläubiger ihre Anteile zu einem historisch niedrigen Aktienkurs in später dann hoch bewertete Aktien umtauschen können.
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