Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.06.13



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Hauptversammlung der Jenoptik AG am 4.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die JENOPTIK AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 Handelsgesetzbuch sowie § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird gegenüber dem Vorjahr erhöht. Mittelfristig wird eine höhere Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg anzustreben sein als die jetzt erreichten etwa 25%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat ein erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich. Kleinere Fragen - insbesondere bezüglich verbundener Unternehmen und irgendwelcher Strafzahlungen - lässt der Geschäftsbericht offen. Es ist aber zu erwarten, dass die noch zu gebenden Antworten darauf einer Entlastung nicht entgegenstehen

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten nachgekommen und hat darüber angemessen detailliert in seinem Bericht Rechenschaft gelegt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Einer erneuten Wahl der KPMG, die mindestens seit 2001 prüft, kann nicht zugestimmt werden. Schon im letzten Jahr forderte die SdK, einen Wechsel vorzunehmen. Überdies hat die KPMG im Geschäftsjahr 2012 neben 868 T€ für die Abschlussprüfung weiteren 1098 T€ - also noch mehr - für andere Leistungen erhalten, was auch die Frage aufwirft, ob sie noch als unabhängiger Prüfer geeignet ist.

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die Aufhebung des bedingten Kapitals 2009 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2013 nebst Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft verfügt nach Auffassung der SdK bereits mit dem noch bestehenden Genehmigten Kapital 2010, welches Bar- und Sacheinlagemöglichkeiten im Umfang von gut 23% des aktuellen Grundkapitals bietet, über ausreichend Vorratskapitalia. Die SdK akzeptiert diesbezüglich unter Anrechnung aller Genehmigten und Bedingten Kapitalia sowie bei Berücksichtigung zurückgekaufter Aktien maximal Kapitalvorratsbeschlüsse im Umfang von 10% gegen Sach- und 25% gegen Bareinlage mit Bezugsrecht. Ein weiteres Vorratskapital bietet sich hier daher nicht an.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.