Hauptversammlung der Viscom AG am 28.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie der Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrates, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Mit der beabsichtigten Dividende von 0,60 € wird die im letzten Jahr wieder aufgenommene Dividendenzahlung auf hohem Niveau beibehalten. Ausgeschüttet werden sollen etwa 80 % des Nettogewinns. Da angesichts einer EK-Quote von 86 % und - vor allem - Zahlungsmitteln von 30 Mio. die Kapitalstärke und Liquidität gewährleistet bleiben, ist auch diese hohe Ausschüttung angemessen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Zwar sind alle wesentlichen Kennziffern leicht zurückgegangen. Dies war bei der konjunkturzyklischen Unternehmensausrichtung zu erwarten. Jedoch ist das Unternehmen aufgrund der harten Sanierungen der letzten Jahre wieder grundsolide. Dazu tragen eine EK-Quote von 86 % und (erneut gestiegene) Finanzmittel von 30 Mio. (60 % des Umsatzes) ebenso bei wie die weiterhin hohe EBIT-Marge von 18,5 %. Insgesamt liegen die Vermögenswerte nach Abzug der Schulden über dem Jahresumsatz.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Der AR ist seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion nachgekommen. Dies zeigt sich an 7 AR-Sitzungen und einem inzwischen ausführlicheren Bericht, aus dem die Schwerpunkte der Tätigkeit deutlich werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Die \"sonstige Leistungen\" haben sich auf jetzt 19 T € und damit ca.
24 % des Prüfungshonorars reduziert. Damit liegen sie nach der Kritik des SdK-Vertreters auf der letztjährigen HV wieder (gerade noch) in dem von der SdK akzeptierten Rahmen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|