Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 29.05.13



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Hauptversammlung der 3U Holding AG am 29.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten für die HV der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die 3U HOLDING AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Der Vorstand kann nach Vorlage des Geschäftsberichtes mit einem wiederholt katastrophalen Ergebnis nicht entlastet werden. Die SdK wird a. G. der fehlenden erfolgreichen Unternehmensführung keine Entlastung erteilen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist nach unserer derzeitigen Kenntnis seinen Verpflichtungen, den Vorstand erfolgreich zu beraten, ihn zu kontrollieren und zu überwachen nicht mit dem notwendigen Ergebnis nachgekommen. Der Aufsichtsrat sollte handeln und mit einer qualifizierten Ausrichtung im Vorstand endlich eine neue Weichenstellung für die Gesellschaft veranlassen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen von Seiten der SdK keine Bedenken.

Ergänzung der Tagesordnung

A Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Die SdK wird dem Ergänzungsantrag zur Abwahl des Aufsichtsrates nicht zustimmen. Nach unserer Auffassung besteht kein Grund, für eine Abwahl mit anschließender Neuwahl genau der gleichen Kandidaten. Hiermit würde lediglich außerplanmäßig die derzeit restliche Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder auf weitere 5 Jahre zementiert.

B Wahlen zum Aufsichtsrat

Die erneute Wahl der über den vorherigen Ergänzungsantrag abgewählten Kandidaten macht aus Sicht der SdK keinen Sinn. Im Übrigen gelten die Gründe wie zuvor bei der Abwahl erwähnt.

C Liquidierung der Gesellschaft

Die SdK vertritt die Auffassung, das eine Liquidierung auf der einen Seite zwar die Vermögenswerte der Gesellschaft an die Aktionäre zurücküberträgt, da der Wert der Gesellschaft höher ist als der Aktienkurs. Allerdings nimmt es jede Chance, einer sinnvollen Weiterführung unter professionellem Management innerhalb der AG und würde insgesamt möglicherweise nachteilig für die Atkionäre sein. Die SdK würde es hier begrüßen, ggfs. durch eine Sonderprüfung weitere Informationen professionell aufzuarbeiten und sodann eine Entscheidung möglicherweise eine Neuausrichtung mit einigen wenigen Schwerpunkten vorsehen. Ein Sonderprüfungsantrag kann nur von einem oder mehreren Aktionär(en), die entweder den 20. Teil des Grundkapitals oder aber € 500.000,00 am Grundkapital (im Fall von 3U Holding AG entspricht dies 500.000 Aktien) gestellt werden. Hierzu wäre ggfs. eine außerordentliche Hauptversammlung zu beantragen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.