Hauptversammlung der Vossloh AG am 29.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Bei einem Konzerngewinn je Aktie von € 4,94 entspricht der Dividendenvorschlag von € 2,00 Dividende mit 40,48% gerade noch dem von der SdK geforderten Quorum von 40%-60%.
TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmensergebnis sowohl im Umsatz als auch im Ertrag steigern können. Zudem hat er Finanzverbindlichkeiten in Höhe von ca. € 57 Mio. abbauen können und somit Zinsaufwendungen in der Zukunft vermieden
TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben überwacht und unterstützt. Aufgrund des Ergebnisses ist der Aufsichtsrat zu entlasten (s.o. Begründung TOP 3).
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
Ablehnung
Begründung: Die Beratungsdienstleistungen umfassen derzeit mehr als 50% der Abschlussprüferkosten und sind damit im Rahmen der Abstimmungsrichtlinien der SdK nicht zustimmungsfähig. Zwar umfassen die sonstigen Bestätigungsleistungen auch Quartalsabschlussbestätigungen, so dass diese wohl den Abschluss beträfen, allerdings werden hierin auch Due Dilligence Leistungen erbracht, so dass nicht nachvollzogen werden kann, auf welche Leistungen hier welche Zahlung erfolgte. Hierbei bestehen Bedenken gegen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, weil deren sonstige Leistungen mit € 0,9 Mio. und Steuerberatungsleistungen mit € 0,8 Mio. die Leistungen aus dem Abschluss mit € 1,2 Mio. bei weitem überwiegt. Das Ergebnis mag sich aufgrund der Beantwortung der Fragen in der HV verändern.
TOP 6
Neuwahl des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken in der fachlichen Qualifikation der AR Kandidaten. Auch sind nach Kenntnis des Sprechers keine Bedenken gegen einzelne Personen gegeben.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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