Hauptversammlung der Dierig Holding AG am 23.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dierig Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2012.
Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des Jahresüberschusses. Der Jahresüberschuss lag bei 1,3 (VJ 1,1) Mio. EUR, das rechnerische Ergebnis je Aktie liegt bei 0,31 EUR. Gründe, die aus Anleger-Sicht einen völligen Verzicht auf eine Ausschüttung rechtfertigen würden (niedrige Kapitalausstattung, Investitions- oder Akquisitionsprogramm etc.) sind nicht gegeben. Die vom Vorstand angegebenen Gründe (weiter erhöhte Pensionsrückstellungen und erwartete Konsumzurückhaltung) lassen unseres Erachtens ausreichend Spielraum für eine maßvolle Dividende in oben beschriebenen Umfang.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung
Begründung: In einem herausfordernden Umfeld lag die Geschäftsentwicklung im Plan. Das Ergebnis ist saldiert um 1,7 Mio. EUR durch erhöhte Pensionsrückstellungen belastet worden. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist aussichtsreich. Der Zuwachs des Anlagevermögens (Immobilensparte) ist höher als die Neuverschuldung, die Finanzierung weiteren Wachstums erfolgt damit solide und im langfristigen Anlegerinteresse.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen ist strategisch gut positioniert. Die Berichterstattung lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten vollumfänglich nachkam.
TOP 5
Wahl zum Aufsichtsrat.
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der vorgeschlagenen Personen bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Ablehnung
Begründung: Angesichts der aus Sicht der SdK zu opulenten Beratungshonorare für Steuerberatung und der damit verbundenen Gefährdung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung lehnt die SdK die Wiederwahl des bisherigen Abschlussprüfers ab.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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