Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft am 15. Mai 2013 in
Frakenthal (Pfalz)
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der KSB Aktiengesellschaft nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses nebst
Konzernlagebericht, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Die Auskehrung für die Stamm- und Vorzugsaktien bewegt sich seit Jahren unterhalb der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses. Seit vier Geschäftsjahren liegt die Dividende
zudem unabhängig vom Konzernergebnis bei stabil 12,00 € für die Stämme und 12,26 € für die Vorzüge. Dieses ist für ein aus Sicht der freien Aktionäre und wohl auch der Großaktionärin als Dividendenwert am Kapitalmarkt positionierten
Unternehmen zu wenig.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet und bei Auftragseingang und Umsatz neue Höchstwerte erreicht. Die Planzahlen mit Blick auf Umsatz,
Auftragseingang und Ergebnis vor Steuern wurden fast erreicht. Auch im
abgelaufenen Geschäftsjahr wurde auf hohem Niveau investiert sowie ein deutlicher verbesserter operativer Cashflow generiert. KSB verfügt zudem über eine
Nettofinanzposition und konnte die Refinanzierung eines Schuldscheindarlehens vorzeitig zu günstigeren Konditionen sicherstellen. Einzig die Rentabilität des
Konzerns bleibt mit einer zwar noch auskömmlichen Umsatzrendite vor Steuern von 5,9% hinter den Erwartungen und wohl auch den selbstgesteckten Zielen des
Managements zurück. Hier liegt aus Sicht der SdK das Hauptaufgabenfeld für die Vorstandsarbeit der nächsten Geschäftsjahre.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Pflichten nach Gesetz und Satzung erfüllt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg bestehen seitens der SdK keine Bedenken.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Einzelwahl
Begründung: Die SdK hat keine Einwände gegen die Wahl der Herren Dr. Großmann und Kühborth. Beide Herren scheinen über die notwendige Qualifikation und Zeit für die mit der Aufsichtsratstätigkeit verbundenen Tätigkeiten resp. Pflichten zu verfügen und können somit zum Wohle des Unternehmens und seiner Aktionäre tätig werden. Die Wahl von Herrn Dr. Hoffmann-Becking lehnt die SdK hingegen ab. Ungeachtet von Qualifikation und zeitlicher Verfügbarkeit wurde Herr Dr. Hoffmann-Becking in seiner beruflichen Tätigkeit und anlog zur von Herrn Dr. Hoffmann-Becking
repräsentierten Sozietät Hengeler Mueller vor allem zum Nachteil der von der SdK vertretenen Minderheitsaktionäre, zu einem guten Teil auch im Bereich der von der SdK strikt abgelehnten Squeeze-outs, aktiv. Herr Dr. Hoffmann-Becking ist kein
Kandidat des Streubesitzes.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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