Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.05.13



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Hauptversammlung der DF Deutsche Forfait AG am 16.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapital-anleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns im Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Mit der beabsichtigten Dividende von € 0,18 beabsichtigt die Gesellschaft 50 % des Konzerngewinns (IFRS) von €0,37 auszuschütten. Der Jahresabschluss der AG (HGB) weist einen Gewinn pro Aktie von € 0,49 aus. Für die Bewertung maßgeblich sollte indes der Konzernabschluss sein. Die hieran gemessene Ausschüttungshöhe entspricht den Vorgaben der SdK.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Nach einem Verlustjahr 2011 (aufgrund eines Sondereffekts) hat der Vorstand das Unternehmen wieder in die Gewinnzone gebracht. Gründe für eine Verweigerung der Entlastung sind nicht ersichtlich.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Enthaltung
Begründung: Ein Vorstandsmitglied hat seinen Vertrag zum 26. März 2013 aus persönlichen Gründen gekündigt. Für diesen ist Herr Frank Hock per 1. März 2013 in den Vorstand (Ressort Finanzen) eingetreten. Herr Hock ist Anker- und Gründungsaktionär der Gesellschaft und als solcher dieser sicherlich verbunden. Allerdings ist dessen Qualifikation unklar, eine „Notlösung“ nicht akzeptabel. Weiter fehlt der Bericht über die offenbar durchgeführte Effizienzprüfung. Im Übrigen entspricht die Tätigkeit und die Berichterstattung des Aufsichtsrats den Vorgaben der SdK. Sollten die angesprochenen Mängel in der Hauptversammlung angemessen behoben werden, bleibt eine Zustimmung vorbehalten.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Unklar ist, seit wann die BDO AG als Abschlussprüferin der Gesellschaft tätig ist. Dies wird noch in der HV geklärt werden. Sollte hier noch kein langjähriges Prüfungsverhältnis bestehen, so wird die SdKI dem Beschlussvorschlag zustimmen.

TOP 6
Billigung des Systems der Vorstandsvergütung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Vorstandsvergütung entspricht in wesentlichen, aber nicht allen Teilen den von der SdK vertretenen Kriterien. • Eine Best-/Real-/Worst-Case Szenario-Berechnung fehlt. • Die Vorstandsmitglieder verfügen über einzelvertraglich unmittelbare Pensionszusagen auf eine betriebliche Altersvorsorgung. Die insoweit entstandenen Ansprüche werden konkret in jedem Einzelfall beziffert und erscheinen keinesfalls überzogen. Die SdK ist jedoch grundsätzlich der Auffassung, dass Altersversorgung von Vorständen nicht in den Regelungsbereich der Gesellschaft gehört, sondern von diesen eigenverantwortlich organisiert werden sollte. • Es fehlt die Auszahlung von Vergütungsbestandteile in Aktien. Auch hier dürfte aber die erhebliche persönliche Beteiligung sämtlicher Vorstandsmitglieder kompensatorisch wirken. Insgesamt enthält das vorgeschlagene Vergütungssystem daher Defizite, die aber nicht so erheblich sind, dass eine Ablehnung des Vorschlags angezeigt wäre.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.