Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.13



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Hauptversammlung der itelligence AG am 23.5.2013

Voraussichtliche Abstimmungsvorschläge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichts der itelligence AG sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Konzernlageberichts, der in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von 0,06 € sollen nur 14% des Konzernjahresüberschusses von 0,44 € pro Aktie ausgeschüttet werden. Das ist völlig unzureichend und geht deutlich hinter die Ausschüttungsquoten von 36-39% der Vorjahre zurück, die auch schon nicht angemessen waren im Hinblick auf die Historie der Gesellschaft. Offensichtlich sollen die letzten außenstehenden Aktionäre – ca. 1,54% - vor dem Squeeze Out gemäß TOP 7 nicht mehr wirklich am Ergebnis beteiligt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Der Vorstand hat zwar mit einem Umsatz von 407 Mio € einen Zuwachs von 19% erreicht, doch sind die Erträge stark rückläufig, sogar in absoluten Zahlen. Alle Margen haben sich deutlich verschlechtert (dies setzt sich auch im 1. Quartal des lfd. Jahres fort). Es besteht der Verdacht, dass die Profitabilität des Unternehmens gewollt zurückgefahren wird, um möglichen Spruchverfahren über die Höhe der Abfindung gemäß TOP 7 den Boden zu entziehen. Außerdem ist der Vorstand mit verantwortlich für die unzureichende Dividende gemäss TOP 2, obwohl er schreibt, dass die Aktionäre angemessen beteiligt werden sollen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist mit dem Vorstand verantwortlich für die negative Entwicklung der Erträge des Unternehmens und die unzureichende Dividende. Außerdem dürfte er in seiner Zusammensetzung maßgeblich mit für den Squeeze Out gemäß TOP 7 sein. Beanstandet wird außerdem die Gehaltspolitik gegenüber dem Vorstand, die in diesem Jahr durch eine deutliche Heraufsetzung der Pensionszusagen auffällig ist. Weiterhin ist zu klären, wieso es im letzten Jahr nicht zu einer Wahl der AR-Mitglieder kam und der AR nicht während des ganzen Jahres im Amt war. Schließlich ist auch die Amtsniederlegung des langjährigen AR-Vorsitzenden zum Jahresende 2012 kritisch zu hinterfragen, auch im Hinblick auf TOP 7.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG, Berlin, bestehen keine Bedenken. Die Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig durchgeführt worden. Honorar für sonstige Leistungen ist nicht angefallen.

TOP 6
Aufsichtsratswahlen

Ablehnung
Begründung: Es stehen die derzeitigen – vom Gericht im Oktober 2012 bestellten – Anteilseignervertreter wieder zur Wahl. Ihre Rolle im derzeitigen Squeeze Out – Verfahren erweckt Zweifel daran, inwieweit auch die Interessen der letzten außenstehenden Aktionäre angemessen vertreten werden. Auch die Auffälligkeiten wie oben unter TOP 4 aufgeführt sprechen gegen die Wiederwahl der vorgeschlagenen Kandidaten.

TOP 7
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der itelligence AG nach §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die NTT DATA EUROPE GmbH & Co. KG

Ablehnung
Begründung: Als Vertreter von Kleinaktionären lehnen wir einen Squeeze Out grundsätzlich ab. Auch wenn die angebotene Abfindung von 10,80 € pro Aktie angemessen erscheint. Auch dies muss allerdings erst noch mit der gebotenen Sorgfältigkeit und mit ausreichender Zeit geprüft werden. Das bisherige Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat hat grundsätzliche Zweifel bestätigt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.