Hauptversammlung der GILDEMEISTER AG am 17.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GILDEMEISTER Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit den Lageberichten für die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Ablehnung
Begründung: Der Konzern verdient € 1,32 je Aktie im Konzern. Auf Grundlage dieses Gewinnes je Aktie ist die Ausschüttung von € 0,35 zu gering und entspricht nicht den Vorgaben der SdK Abstimmungsrichtlinien, die eine Ausschüttung in Höhe von 40% und höher für angemessen hält.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat es neuerlich geschafft, Umsatz (21%), Gewinn (81%) und Auftragseingang (17%) zu steigern. Hierbei ist beachtenswert, dass der Bereich der industriellen Dienstleistungen als zukunftsweisender Bereich der Betätigung ungefähr die Hälfte des Umsatzes ausmachen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Der AR hat den Vorstand bei seiner Arbeit unterstützt und überwacht. Mithin ist er am hervorragenden Ergebnis mit beteiligt.
TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Zwar bestehen aufgrund der wettbewerblichen Situation des Kandidaten Dr. Mori Seiki (Präsident von Mori Seiki) aus grundsätzlichen Erwägungen Bedenken. Allerdings ist dies ein weiterer Schritt zur angestrebten Kooperation mit Mori Seiki. Daher sind aus Sicht der SdK alle Kandidaten wählbar.
TOP 6
Änderung der Firma und entsprechende Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Dies ist ein weiterer Schritt zu der angestrebten Kooperation mit Mori Seiki, weil die Unternehmung durch einen gemeinsamen Marktauftritt das gemeinsame Profil schärfen kann und die Kooperation sich verstetigt.
TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
Ablehnung
Begründung: Es bestehen Bedenken gegen die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer. Neben der eigentlichen Abschlussprüfung wird dieselbe Wirtschaftsprüfergesellschaft in erheblichem Umfang beratend tätig. Dies ergibt sich aus den in Rechnung gestellten Tätigkeiten. Hiernach nehmen die sonstigen Tätigkeiten aufgrund der Höhe der Rechnungen den gleichen Umfang ein wie die Abschlussprüfung. Dies widerspricht nicht nur den Anforderungen der SdK Abstimmungsrichtlinien, sondern lässt auch darüber hinaus an der Unbefangenheit der Wirtschaftsprüfer Zweifel aufkommen. Es stellt sich hier die Frage, welchem wirtschaftlichen Interesse die Wirtschaftsprüfer folgen würden, wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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