Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.13



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Hauptversammlung der Salzgitter AG am 23.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft sieht sich veranlasst, wegen eines negativen Nachsteuerergebnisses auf Grund nachgegebener Erlöse auf dem europäischen Stahlmarkt - bei gleichzeitig hohem Rohstoff- und Energiekostenniveau - die Dividende auf 0,25 Euro (0,45) abzusenken. Da das Unternehmen mit einer EK Quote von 41 Prozent sowie fast 500 Mio. Euro positiver Nettofinanzposition, finanziell u. bilanziell weiterhin solide aufgestellt ist, stimmt die SdK der Ausschüttung zu.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: In einem unter Einfluss eines äußerst herausfordernden Konjunkturumfeld stehenden Geschäftsjahres hat der Vorstand den Außenumsatz um über 500 Mio. Euro steigern können. Während die Bereiche Stahl und Großröhren Vorsteuerverluste zu verzeichnen hatten, gelang es der Geschäftsleitung im Bereich Handel den Vorsteuergewinn signifikant zu übertreffen. Im Bereich Technologie wurden Absatz und Margen gesteigert, so dass mit 9,5 Mio. Vorsteuergewinn ein beeindruckender Turnaround vollzogen wurde. Begrüßenswert ist der Anschub des Konzernprojektes \"Salzgitter AG 2015\", das wesentliche Effizienzgewinne erbringen soll.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Auf Grundlage der vorliegenden Berichte ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat den Vorstand intensiv beraten und überwacht hat, sowie Impulse für die Zukunftsgestaltung gegeben hat.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Die PWC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist aus Sicht der SdK grundsätzlich sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu hoher Beratungshonorare außerhalb der Prüfung ab. Das hohe Gut der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung lässt nach Auffassung der SdK allerhöchstens minimale Beratung durch die Prüfungsgesellschaft zu.

TOP 6
Neuwahl des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich bei allen Wahlvorschlägen um Personen, die mit Umsicht ausgewählt wurden und die über die erforderliche Qualifikation verfügen dürften.

TOP 7
Beschlussfassung zur Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung

Zustimmung
Begründung: Die SdK begrüßt, dass auf erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile nunmehr verzichtet wird.

TOP 8
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2013) und über eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft ist bereits vor Neufassung des Bedingten Kapitals 2010 im maximal gesetzlich zulässigen Umfang mit bedingten und genehmigten Vorratskapitalia ausgestattet. Die SdK hält Kapitalvorratsbeschlüsse mit einem Gesamtumfang von maximal 25% für tragbar und ist damit weit von den insgesamt 100% des Grundkapitals als gesetzliche Höchstgrenze entfernt. Umfangreiche Bar- oder Sachkapitalerhöhungen sollten grundsätzlich über eine einzuberufende Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung und Beschlussfassung im Einzelfall abgewickelt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.