Hauptversammlung der CENIT AG am 31.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2012
Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung der Cenit AG schlägt eine Dividende von 0,30€ je Aktie zuzüglich einer Sonderdividende von 0,25€ pro Aktie vor. Insgesamt entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 84,6% und liegt damit sogar noch über der geforderten Ausschüttungsquote der SdK von 40 - 60%. Trotz dieser hohen Ausschüttungsquote ist die Finanzierung des Unternehmens weiterhin gewährleistet, was vor allem am hoch Cash- generierenden Geschäftsmodell der Cenit AG liegt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr war sehr erfolgreich für die Cenit AG. Alle wichtigen Finanzkennzahlen konnten gesteigert werden. Die für 2012 kommunizierten Unternehmensziele wurden erreicht und die Erwartungen des Marktes wurden sogar noch übertroffen, was sich unter anderem an einer erfreulichen Steigerung des Aktienkurses im letzten Jahr von 40% zeigt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Insgesamt ist der Aufsichtsrat, sofern uns bekannt, seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Der Bericht des Aufsichtsrats ist
umfassend und es geht daraus hervor, dass der Vorstand durch den AR hinreichend beraten wurde und der Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen des Unternehmens eingebunden wurde.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Cenit AG hat erst kürzlich (2010) gewechselt und das Honorar der sonstigen Leistungen liegt bei 3% des gesamten Honorars des Wirtschaftsprüfers. Beides lässt auf eine gewährleistete Unabhängigkeit und die nötige Distanz schließen.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Hr. Andreas Schmidt: Zustimmung
Begründung: Hr. Andreas Schmidt war bereits die letzten Jahre Mitglied des Aufsichtsrats der Cenit AG. In diesem Zeitraum wurde, soweit uns bekannt, gute Arbeit geleistet. Hr. Schmidt scheint als Unternehmensberater über das notwendige Fachwissen zu verfügen und es liegen aktuell keine Interessenkonflikte vor.
Hr. Hubert Leypoldt: Ablehnung
Begründung: Hr. Hubert Leypoldt war ebenfalls bereits Mitglied des AR der Cenit AG. Für die abgelaufene Wahlperiode gibt es keine Hinweise auf ein Fehlverhalten seinerseits. Allerdings lehnt die SdK aus grundsätzlichen Überlegungen die erneute Wahl ab. Hr. Leypoldt ist als Steuerberater der Gesellschaft tätig. Dies führt
eventuell zu einem Interessenkonflikt sowie mangelnder Objektivität. Außerdem soll durch den AR eine Erweiterung des Know-Hows herbeigeführt werden. Dies ist hier nicht gegeben, da Hr. Leypoldt sein Wissen bereits der Cenit AG als Steuerberater zur Verfügung stellt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|