Hauptversammlung der AUDI AG am 16.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2012 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Absatz 4 und 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts nach § 289 Absatz 5 Handelsgesetzbuch
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung
Begründung: Neue Rekordwerte beim Umsatz und den Fahrzeugauslieferungen, das Ergebnis in Anbetracht der deutlich gestiegenen Vertriebskosten zwar leicht unter Vorjahr, mit 11,2 % aber nach wie vor auf sehr hohem Niveau.
Hervorzuheben ist auch die die hervorragende Qualität der Unternehmens-kommunikation durch den Geschäftsbericht, der die Entwicklung des Unternehmens im zurückliegenden Geschäftsjahr informativ, umfassend und transparent wiedergibt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Zustimmung
Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat den Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr gut beraten hat. Der Bericht des Aufsichtsrats ist detailliert, sehr aussagekräftig und spiegelt die Arbeit des Aufsichtsrats sehr gut wider.
TOP 4
Neuwahl zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der aufgeführten Kandidaten, sowie der Wahl von Frau Ursula Piech in den Aufsichtsrat bestehen keine Bedenken.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 2013
Zustimmung
Begründung: Neben den Kosten für die Abschlussprüfungen und andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 1.152 Mio. EUR wurden von PwC lediglich Steuerberatungsleistungen in Höhe von 7 TEUR erbracht.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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