Hauptversammlung der Schaltbau Holding AG am 06. Juni 2013 in München
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG, jeweils zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Ablehnung
Begründung:
Die Verwaltung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von rd. € 6,65 Mio. einen Anteil von ca. € 4,7 Mio. auszuschütten. Dies ergibt eine Dividendenzahlung von € 1,22 / Stückaktie mit Gewinnbeteiligungsrecht.
Quotal schüttet die Gesellschaft also 71 % des Bilanzgewinns aus. Allerdings liegt der Ausschüttungsbetrag im Verhältnis zum Konzernjahresergebnis (ca. € 22,2 Mio.) deutlich unter den Vorstellungen der SdK. Die SdK erwartet eine Ausschüttung von 40 – 60 % des Konzernjahresüberschusses.
Aus diesem Grund kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zugestimmt werden.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Im Geschäftsjahr 2012 hat sich sowohl der Umsatz gesteigert (von € 318,4 Mio. im Jahr 2011 auf € 362,8 Mio.) als auch das EBIT (von € 27,5 Mio. auf € 29,5 Mio.) und das Konzernjahresergebnis von € 21,7 Mio. auf € 22,2 Mio.. Die Eigenkapitalquote beträgt 60,1 % und ist weiterhin stabil.
Dies spricht für eine gute und nachhaltige Unternehmensführung. Es gibt aus Sicht der SdK auch im Übrigen keinen Zweifel daran, dass der Vorstand seinen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Seiner Entlastung wird daher zugestimmt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung:
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr in 4 ordentlichen Sitzungen als Gesamtgremium und in 2 Ausschusssitzungen getagt.
Es gibt keinen Anlass, an seiner Kompetenz und ordnungsgemäßen Pflichterfüllung zu zweifeln. Dies umso mehr, als sich die Gesellschaft im Berichtsjahr positiv weiter entwickelt hat.
Seiner Entlastung wird daher seitens der SdK zugestimmt.
TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit der Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung:
Die Verwaltung beantragt, das bisherige Genehmigte Kapital aufzuheben und neues Genehmigtes Kapital in gleicher Höhe (€ 3.294 Mio.) zu schaffen. Die Ausnutzung soll bis 05. Juni 2018 durch Bareinlage und / oder Sacheinlage erfolgen. Dabei soll unter anderem für die Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen bzw. zur Beteiligung von Unternehmen das Bezugsrecht vollständig ausgeschlossen werden können. Der Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschränkt sich auf insgesamt 10 % des Grundkapitals.
Grundsätzlich sieht die SdK die Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss kritisch (insbesondere wegen des damit einhergehenden Entwässerungseffekts).
Allerdings hat die Verwaltung in der Vergangenheit erkennbar (gerade auch bei Unternehmenserwerben und – beteiligungen) im Interesse der Gesellschaft gehandelt. Aus diesem Grund kann ihr aus heutiger Sicht das erforderliche Vertrauen entgegen gebracht werden.
Aus diesem Grund stimmt die SdK für die beantragte Schaffung von genehmigtem Kapital.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) der Satzung
Ablehnung
Begründung:
Durch die Satzungsänderung soll die Hauptversammlung über einen pauschalen Aufwendungsersatz für die Tätigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden beschließen.
Die SdK ist der Meinung, dass Kosten für Büro, Mitarbeiter etc. des Aufsichtsratsvorsitzenden mit der satzungsgemäßen Vergütung abgedeckt sind. Ein weitergehender Ersatzanspruch ist daher bereits dem Grunde nach abzulehnen.
TOP 7
Pauschale Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsratsvorsitzenden
Ablehnung
Begründung:
Die pauschale Aufwandsentschädigung von € 2.500,00 zzgl. ges. Mehrwertsteuer zugunsten des Aufsichtsratsvorsitzenden ist unangemessen und nicht nachvollziehbar.
Es ist nicht dargetan, ob und warum diese Kosten anfallen sollten. Im Übrigen sind etwaige Kosten mit der Vergütung als Aufsichtsratsmitglied abgegolten.
Die SdK wird daher gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen.
TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung:
Es besteht kein Grund, an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu zweifeln.
Die SdK wird der Wahl daher zustimmen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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