Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG am 23.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Berichts über die Lage des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung der LPKF AG schlägt vor, für das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 0,50€ je Aktie auszuschütten, was einer Ausschüttungsquote von 41% des Konzernjahresüberschusses und einer Erhöhung der Dividende von 25% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Damit lässt die LPKF AG die Aktionäre in einem angemessenen Rahmen am Gewinn partizipieren.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Nach einem durchwachsenen Geschäftsjahr 2011, in dem die LPKF AG zwar ihren Wachstumspfad beibehalten konnte, jedoch hinsichtlich ihrer Profitabilität deutliche Einschnitte hinnehmen musste, konnte im Jahr 2012 wiederum der erfolgreiche Spagat zwischen Wachstum und Profitabilität umgesetzt werden. Zu dieser erfolgreichen Entwicklung steuerte die Arbeit des Vorstandes einen erheblichen Anteil bei.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat der LPKF AG hat seine Kontrollaufgaben gegenüber dem Vorstand sowie seine beratende Tätigkeit im Sinne einer zukunftsgerichteten Überwachung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 pflichtbewusst erfüllt. Auch die Transparenz und Offenheit sowohl des Aufsichtsrates als auch des gesamten Unternehmens ist lobenswert zu erwähnen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals und Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7

Zustimmung
Begründung: Die Aufhebung des von der Hauptversammlung am 17. Mai 2001 beschlossenen bedingten Kapitals ist aus Sicht der SdK zuzustimmen, da es nicht mehr benötigt wird und damit eine sinnvolle Beschlussfassung ist.

TOP 6
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien, die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und Satzungsänderung zur Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

Ablehnung
Begründung: Die Ausgabe von Gratisaktien an die Aktionäre im Verhältnis 1:1 hat keine negativen Auswirkungen auf die Altaktionäre und die Handelsintensität kann dadurch – auch im Hinblick auf die Aufnahme in den TecDax – erheblich gesteigert werden. Somit bestehen zu TOP 6.1 keine Bedenken aus Sicht der SdK. Allerdings wird die SdK TOP 6.2 nicht zustimmen, da sich die SdK ausdrücklich für eine rein fixe Aufsichtsratsvergütung ausspricht. Die SdK wird daher auf der Hauptversammlung eine getrennte Abstimmung von TOP 6.1 und 6.2 vorschlagen. Sollte dies nicht umgesetzt werden, so wird die SdK TOP 6 insgesamt ablehnen.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Wahl von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft zum Abschlussprüfer der LPKF AG, da erfreulicherweise auch die neben der Abschlussprüfung erbrachten Steuerberatungs- und sonstigen Leistungen im Vergleich zum Vorjahr erheblich gesunken sind, so dass auch die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durchaus gewährleistet ist.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.