Hauptversammlung der Euromicron am 17.05.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die von EUR 1,15 auf 0,30 verminderte Dividende pro Aktie beruht einmal auf dem Rückgang des Konzernjahresüberschusses von 12,8 Mio. auf 8,8 Mio. EUR, zum anderen auf einer Verbesserung der EK-Quote und der gestiegenen Nettoverschuldung.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Vorstand hat die Umsatzerlöse von 305 Mio. auf 330 Mio. EUR erhöht. Der Ertragsrückgang resultiert überwiegend auf den durch die Übernahme von telent im Jahre 2011 erhöhten Integrations- und Restrukturierungsmaßnahmen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Aufsichtsrat hat in Sitzungen und Gesprächen die „buy-and build-Phase“ abgeschlossen und in die „2-3jährige build-and integrate Phase“ übergeleitet.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Die Honorare des Abschlussprüfers PWC sind zwar vom Vorjahr 1.028 Mio. Mio. auf 925 Tsd. Geringer (reine Abschlussprüfkosten für Konzern und Gesellschaft 629 Tsd.), dennoch noch sehr ambitioniert.
TOP 6
Beschlussfassung über die Neugestaltung der Aufsichtsratsvergütung (Satzungsänderung)
Zustimmung
Begründung: die Umstellung auf Fixvergütung des AR entspricht der Neufassung des Dt. Corp. Govern. Kodex und vereinfacht u.a. die Struktur der AR-Vergütung.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|