Hauptversammlung der Klassik Radio AG am 14.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 30. September 2012 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 30. September 2012 und des Berichts des Aufsichtsrates und des Corporate Governance Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2011/12
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht eine Dividende von 0,11 EUR je Aktie vor. Mit diesem Vorschlag –einer minimalen Dividendensteigerung gegenüber dem Vorjahr - soll offensichtlich die positive Entwicklung des Unternehmens veranschaulicht werden. Trotz eines Konzernergebnisses von -496 TEUR (VJ +662 TEUR; darin beinhaltet ein Sondergewinn von 449 TEUR) wurde ein positiver Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit von 497 (VJ 471) TEUR erwirtschaftet. Die bilanzielle Situation (u.a. Eigenkapitalquote von 66,5 Prozent) lässt die Ausschüttung gerechtfertigt erscheinen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011/12
Zustimmung
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr ist nicht geeignet, die vom Vorstand im Vorjahr in Aussicht gestellten Ergebnisse (Umsatz- und Ergebnissteigerung) als erreichbar erscheinen zu lassen. Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit stieg auf 497 TEUR. Das negative Ergebnis ist (bei einem Anstieg des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit auf 497 TEUR) auch auf Wachstumsinvestitionen zurückzuführen. Die weiter schwache Entwicklung bei den Werbeeinnahmen begründet ernsthafte Zweifel am langfristigen Erfolg des im Wesentlichen von diesen Einnahmen abhängigen Geschäftsmodells, zumal die in Aussicht gestellten Skaleneffekte weiter auf der Ergebnisseite nicht ausreichend zum Tragen kommen. Eine Entlastung des Vorstands kann damit nur unter erheblichen Bedenken erfolgen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12
Zustimmung
Begründung: Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wirft ernste Zweifel auf. Der Aufsichtsrat steht bei einem als Alleinvorstand agierenden Hauptaktionär auch im Interesse der übrigen Aktionäre in der Pflicht, diesen im Sinne einer erfolgversprechenden Unternehmensentwicklung zu beraten. Eine Entlastung erscheint dennoch unter erheblichen Bedenken noch vertretbar, da die angestrebten Erfolge -wenngleich enttäuschenderweise verzögert- zumindest auf längere Sicht noch erreichbar scheinen. Die vorliegende schriftliche Berichterstattung genügt den Anforderungen.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Bedenken.
TOP 6
Neuwahl des Aufsichtsrates
Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der drei derzeit amtierenden Aufsichtsräte bestehen keine Bedenken.
TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Änderung des Geschäftsjahres
Zustimmung
Begründung: Die Vorschläge sind sachgerecht und für die Aktionäre unproblematisch.
TOP 8
Satzungsänderungen zur Bereinigung der Satzung
Zustimmung
Begründung:
Die Vorschläge sind sachgerecht und für die Aktionäre unproblematisch.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|