Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.13



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Hauptversammlung der Continental AG am 15.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 mit dem Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Zustimmung
Begründung: Nach dem wirtschaftlichen Einbruch aufgrund der zu teuren Übernahme von SIEMENS-VDO in 2007 und der Finanz- und Wirtschaftskrise in 2008 zahlt CONTI zum zweiten Mal wieder eine Dividende. Mit den vorgeschlagenen 2,25 € beträgt sie wiederum nur 24% vom Ergebnis pro Aktie, was zu thematisieren sein wird. Trotzdem soll auch in diesem Jahr wieder zugestimmt werden, weil diese Ausschüttung vor dem Hintergrund der immer noch hohen Verschuldung des Unternehmens zu sehen ist. Für die Zukunft werden aber höhere Ausschüttungsquoten verlangt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat ein operativ sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2012 gemanagt. Der Umsatz ist um ca. 7% gesteigert worden, die Ertragskennzahlen liegen deutlich höher. Die Netto-Finanzschulden sind zu einem erheblichen Teil reduziert worden. Das Unternehmen verfolgt die Strategie, sich stärker von der Automobil-Konjunktur unabhängig zu machen. Investitionen werden verstärkt in wachsenden Märkten vorgenommen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil zum Erfolg des Unternehmens beigetragen durch Begleitung, Beratung und Überwachung des Vorstands. Insoweit ist er seinen Aufgaben erfolgreich nachgekommen. Zu beanstanden bleibt aber die in der letzten Hauptversammlung vorgelegte neue Vergütungsregelung, die trotz anders lautender Begründung zu einer deutlichen Steigerung seiner Bezüge um mehr als 30% geführt hat. Diese Vergütungsregelung war von uns wegen der nicht klar vorgestellten Auswirkungen abgelehnt worden. Außerdem hat der Aufsichtsrat sich nicht um die für die Aktionäre wichtige Investorenvereinbarung mit der Schaeffler AG gekümmert. Es soll deshalb ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass allein die Beschränkung auf die erfolgreiche operative Tätigkeit des Unternehmens nicht ausreichend ist.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von KPMG, Hannover, bestehen keine Bedenken. Die Prüfungen sind offensichtlich kompetent und vollständig erfolgt. Abgerechnete Leistungen im Zusammenhang mit der Emission einer Anleihe sind zu hinterfragen.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung zu den Arten von Geschäften, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen

Zustimmung
Begründung: Die in der Satzung aufgeführten erforderlichen Zustimmungen des Aufsichtsrats sollen zwar nur noch der Entscheidung des Aufsichtsrats in seiner Geschäftsordnung und damit dem Zustimmungserfordernis der Hauptversammlung entzogen werden, doch entspricht dies auch den Regelungen in den meisten DAX-Unternehmen. Die Erhöhung des Zustimmungserfordernisses für Beteiligungen von ca. 5 Mio € auf 30 Mio € ist sachgerecht aufgrund der Entwicklung der Größe des Unternehmens.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.