Hauptversammlung der MediClin AG am 23.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts der MEDICLIN Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und 5, §
315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die MediClin AG erzielte im Geschäftsjahr 2012 keinen Gewinn. Eine
Dividendenzahlung aus der Substanz ist nicht zu rechtfertigen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2012
Zustimmung
Begründung: In einem nach wie vor schwierigen Marktumfeld hat der Vorstand begonnen das Unternehmen neu zu positionieren und einige Umstrukturierungsmaßnahmen vorgenommen. Damit ist die Basis für steigende Ergebnisse in den kommenden Jahren gelegt.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Nach unserer Kenntnis ist insgesamt der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Ebenso wurde der Vorstand durch
den Aufsichtsrat hinreichend beraten und der AR wurde in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Ablehnung
Begründung: Die BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft bereits seit 1997 die MediClin AG. Zwar haben in dieser Zeit die Prüfungsteams gewechselt, was grundsätzlich zu begrüßen ist, allerdings besteht durch das gegenseitige
„gewöhnen“ die Gefahr einer verringerten Unabhängigkeit aufgrund zu großer Vertrautheit und damit mangelnder Distanz. Die SdK fordert generell, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft alle 10 Jahre gewechselt wird. Dies ist bei der MediClin AG nicht der Fall.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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