Hauptversammlung der WashTec AG am 15.05.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von insgesamt 0,58 EUR je Aktie führt zu einer Ausschüttungssumme von gut 8 Mio. EUR. Das Ergebnis je Aktie lag bei 0,72 EUR. Die hohe Ausschüttungsquote erscheint aufgrund der verbesserten Bilanzstruktur vertretbar. Die großzügige Ausschüttungspolitik steht jedoch unseres Erachtens in einem Widerspruch zu den unter TOP 8 und 9 vorgeschlagenen hohen Kapitalvorratsbeschlüssen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Antrag auf Einzelentlastung
Zustimmung: Michael Busch
Ablehnung: Thorsten Krüger und Houman Khorram
Begründung: Zum 31.07.2012 schieden Thorsten Krüger und Houman Khorram aus dem Unternehmen aus, nachdem es mit dem Aufsichtsrat zu keiner Einigung über die notwendigen Maßnahmen für die strategische Neuausrichtung kam. Die Quartalsberichte zeigen, dass es im 1. Halbjahr zwar zu einem Turnaround beim Ergebnis kam, Umsatz und Ergebnis lagen aber unter den Zahlen der Vergleichsperiode und blieben damit auf nicht zufriedenstellendem Niveau. Aufgrund des von ihnen zu verantwortenden unbefriedigenden Geschäftsverlaufs sieht sich die SdK wie schon im Vorjahr nicht in der Lage, den Herren die Entlastung zu erteilen.
Im weiteren Jahresverlauf unter Verantwortung des Michael Busch als Interims-Vorstands(sprecher) verlief die Entwicklung deutlich positiver. Die notwendigen Schritte in Richtung eines profitablen Wachstumskurses wurden vollzogen.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Strategische Ausrichtung und operative Erfolge lassen nunmehr die bereits bei der HV 2012 seitens der SdK angemahnte verantwortungsbewusste Weichenstellung erkennen. Der Aufsichtsrat konnte sich zwar erst im Laufe des Jahres zu personellen Veränderungen beim Vorstand durchringen. Mit der Entsendung seines Vorsitzenden als dessen Sprecher in den Vorstand übernahm er aber letztlich zum Wohle der Gesellschaft Verantwortung. Die Geschäftsentwicklung im 2. Halbjahr belegt, dass der Aufsichtsrat hinsichtlich der strategischen Ausrichtung des Unternehmens kompetent handelt.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und den Halbjahresfinanzbericht 2013
Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Bedenken. Allerdings konnte nicht geklärt werden, wie lange der Wirtschaftsprüfer die Gesellschaft schon prüft; dies wird auf der HV geklärt. Sollte er die Gesellschaft schon mehr als 10 Jahre prüfen, erfolgt Ablehnung.
TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung der §§ 3.1, 8.8, 8.9, 8.10, 8.11, 8.14, 8.16 und 9.9 der Satzung
Zustimmung/Ablehnung
Die Neufassung von § 8.16 der Satzung sieht erneut eine erfolgsabhängige Vergütung des Aufsichtsrats vor. Die SdK lehnt eine solche grundsätzlich ab. Der Aufsichtsrat ist der langfristigen strategischen Planung verpflichtet, erfolgsabhängigen Vergütungen sollte hier kaum Raum gegeben werden. Die vorgesehenen Maximalvergütungen für den 6-köpfigen Aufsichtsrat liegt bei Zugrundelegung dieses Vorschlags bei bis zu 375.000 Euro. Diese Summe erscheint bei einer Gesellschaft dieser Größe überhöht.
Hinsichtlich der anderen Änderungsvorschläge bestehen keine Einwendungen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt die Zustimmung im Regelfall ab, wenn sowohl Beschlussfassungen zum Rückkauf eigener Aktien, als auch wie hier unter TOP 8 & 9 Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung vorgeschlagen werden. Der Rückkauf eigener Aktien setzt das Vorhandensein eines ausreichenden Kapitalüberschusses voraus.
Der unter b) Ziffer 3 Verwendungszweck \"Verwendung der Aktien auf andere Weise\" ist zu abstrakt gefasst. Die Hauptversammlung muss hinreichend konkret über etwaige Verwendungszwecke zurückgekaufter Aktien zu informieren
TOP 8
Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von Ziffer 5.1 der Satzung
Ablehnung
Begründung: Der Kapitalvorratsbeschluss über bis zu 20 Prozent des Grundkapitals ist mit weitgehenden Möglichkeiten zum Ausschluss des Bezugsrechts gekoppelt. Die SdK lehnt den Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalvorratsbeschlüssen mit einem Volumen von über 10 Prozent des Grundkapitals grundsätzlich ab.
TOP 9
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Satzungsänderung
Ablehnung
Begründung:
Die in TOP 8 & TOP 9 vorgeschlagenen Kapitalvorratsbeschlüsse von in der Summe bis zu 16 Mio. EUR sind bei einem Grundkapital von derzeit 40 Mio. EUR überdimensioniert. Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse über 25 (bei Bezugsrechtsausschluss über 10) Prozent des Grundkapitals ab. Vorhaben solcher Größenordnungen sind der Hauptversammlung beim konkreten aktuellen Anlass vorzulegen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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