Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.05.13



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Hauptversammlung der Symrise AG am 14.05.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Symrise AG für das Geschäftsjahr 2012 nebst Lagebericht, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Der Verschlag der Verwaltung sieht vor, 0,65 € je Aktie an seine Aktionäre auszuschütten, was einer Steigerung von knapp 5% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Ausschüttungsquote liegt mit 49% genau im Zielkorridor (40 – 60% des Konzernjahresüberschusses) der SdK und ist unternehmenspolitisch auch angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr die Symrise AG wieder auf den Wachstumspfad (Umsatz +9,6%) zurückbringen. Trotz der damit verbundenen Mehrkosten (gestiegene Rohstoffpreise, Vertriebskosten, F&E-Aufwendungen) konnten die Profitabilitätskennzahlen jedoch auf einem hohen Niveau gehalten werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollaufgaben gegenüber dem Vorstand sowie seine beratende Tätigkeit im Sinne einer zukunftsgerichteten Überwachung stets erfüllt. Kritisch anzumerken ist aber, dass die abgeschlossenen Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder weiterhin erweiterte Change-of-Control Klauseln enthalten, die aus Sicht der SdK nicht mehr zeitgemäß und wenig sinnhaft sind.

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013

Ablehnung
Begründung: Auch wenn KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, aus Sicht der SdK grundsätzlich geeignet ist die Abschlussprüfung für Konzern und Gesellschaft vorzunehmen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu hoher außerhalb der Abschlussprüfung und vorwiegend für Steuerberatung erbrachter (Beratungs)Leistungen ab. Die Honorare für diese Leistungen betragen ca. 50% des Prüfungshonorares. Ungeachtet der generellen und prinzipiellen Forderung der SdK von Trennung von Prüfung und Beratung, nimmt die SdK gegenwärtig die Erbringung solcher Leistungen bis zu einem Honorarvolumen von 25% gemessen am Prüfungshonorar hin. Dessen ungeachtet ist es unerklärlich, warum ausgerechnet der Abschlussprüfer Steuerberatungsleistungen, dazu noch in diesem gewaltigen Umfang erbringen muss.

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK ist eine rein fixe Aufsichtsratsvergütung, wie es die Verwaltung der Symrise AG vorschlägt, aufgrund der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats als unabhängiges Kontrollgremium zuzüglich eines Sitzungsgeldes, durchaus sachgerecht, im Sinne der SdK und damit zustimmungswürdig. Aufgrund dieser Satzungsänderung werden die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder nicht wesentlich steigen und damit im Rahmen des Angemessenen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie zur Schaffung eines Bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderungen

Ablehnung
Begründung: Die Beschlussvorlage schafft ein Vorratskapital in Höhe von ca. 20% des Grundkapitals mit ebenso hoher Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse mit Bezugsrecht nur in Höhe von 20% des Grundkapitals, ohne Bezugsrecht nur in Höhe von 10% des Grundkapitals mit. Darüber hinaus wäre eine unternehmensindividuelle Begründung für die Notwendigkeit der Beschlussvorlage in dieser Höhe und für diese Laufzeit aus Vertrauens- und Transparenzgründen heraus wünschenswert.

TOP 8
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 120 Abs. 4 AktG

Ablehnung
Begründung: Wie bereits bei Tagesordnungspunkt 4, Entlastung des Aufsichtsrats, erwähnt, wird die SdK diesen Tagesordnungspunkt aufgrund der vorhandenen Change-of-Control-Klauseln in den bestehenden Anstellungsverträgen für den Vorstand nicht zustimmen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.