Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.13



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Hauptversammlung der HeidelbergCement AG am 8.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der HeidelbergCement AG und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Mittels des vorliegenden Beschlussvorschlages würden bei einem Ergebnis je Aktie von 1,61 € 0,47€ an die Aktionäre ausgekehrt. Dieses entspräche einer Ausschüttungsquote von knapp 30%. Damit bewegte sich die Ausschüttungsquote am unteren Ende der von der Gesellschaft kommunizierten Dividendenpolitik, die eine Ausschüttung von 30-35% vorsieht. Beides ist aus Sicht der SdK zu wenig, die eine Dividende in Höhe von 40-60% des Konzernjahresüberschusses fordert und damit den Grundsatz der in etwa hälftigen Teilung zwischen Gesellschaft und Aktionär vertritt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Auch wenn die Zahlenstruktur der Gesellschaft ambivalent ist, kann zumindest festgehalten werden, dass die Verwaltung unsere Gesellschaft in einem weiterhin schwierigen Marktumfeld stabil geführt hat. Steigerungen der operativen Kennzahlen von mehr als 9% stehen allerdings Rückgänge auf Ebene des Betriebsergebnisses und des Konzernjahresüberschusses entgegen. Auch eine EK-Rendite gemessen am geringeren EK zum 31.12.2011 von 2,39 (Bezugsgröße zurechenbarer Konzernjahresüberschuss) ist alles andere als ambitioniert. Sollten allerdings die sog. Sonder-/Einmaleffekte solche bleiben, und im Folgejahr (2013) nicht durch andere Sondereffekt ersetzt werden, war auch das abgelaufene Geschäftsjahr 2012 ein Erfolgsjahr. Das abgelaufene Geschäftsjahr war ein Wechselbad der Sondereffekte, dass die Aktionäre nicht zu wiederholen wünschen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Mit Blick auf die Mandatsniederlegung von Herrn Dr. Lütkestratkötter wird die SdK Einzelentlastung beantragen. Bis dato fehlt es der SdK an der notwendigen Begründung, warum Herr Dr. Lütkestratkötter sein Mandat vorzeitig niedergelegt hat. Sollte diese in der HV nicht nachgeliefert werden, wird sich die SdK bei der Entlastung von Herrn Dr. Lütkestratkötter enthalten. Sollte, entgegen der momentanen Erwartung der SdK, die Mandatsaufgabe aus wichtigem Grund erfolgt sein, so wird die SdK Herrn Dr. Lütkestratkötter die Entlastung erteilen.

Im Übrigen hat der Aufsichtsrat ausweislich des Berichtes seine Aufsichts- und Überwachungsfunktion ausgeübt, insbesondere auch im Rahmen der Finanzrestrukturierung die richtigen Schwerpunkte gesetzt. Die anderen Mitglieder des Kontrollgremiums können daher aus Sicht der SdK entlastet werden.

Allerdings erscheint das Comittment des Aufsichtsrates in der Erklärung zum Corporate Governance Kodex, nach dem Wahljahr 2014 mindestens zwei Frauen dem AR angehören als mutig, zumal da der Aufsichtsrat gar nicht das hierzu zur Entscheidung befugte Organ ist und auch die HV nicht bevormunden kann, ungeachtet der Frage nach der Sinnhaftigkeit einer derartigen \"diveristiy-Diskussion\".

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung der Ernst & Young GmbH bestehen keine Bedenken; insbesondere halten sich Honorare für Steuerberatungs- und sonstige Leistungen innerhalb der von der SdK postulierten Grenzen. Es bleibt allerdings aufklärungsbedürftig, warum gerade der Abschlussprüfer Steuerberatungsleistungen glaubt erbringen zu müssen.

TOP 6
Aufhebung einer bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Aufhebung des Bedingten Kapitals 2009 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag mit Blick auf die bestehenden, umfangreichen Genehmigten Kapitalia (Genehmigtes Kapital I + II) ab. Diese können gegen Bar- und Sacheinlagen ausgenutzt werden und betragen in Summe etwa 50% des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft.

TOP 7
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin bestehen aus Sicht der SdK keine Einwände.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.