Hauptversammlung der paragon AG am 15.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der paragon AG zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die paragon AG, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Zustimmung.
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, erstmals wieder eine Dividende in Höhe von 0,25 € sowie eine Sonderdividende in Höhe von 0,10€ je Aktie auszuschütten. Das ergibt eine Ausschüttungsquote von 31%. Bedenkt man, dass sich die Paragon AG noch 2009 in der Planinsolvenz befand, ist die Höhe der Ausschüttung gerechtfertigt und gefährdet nicht die weitere finanzielle Gesundung des Unternehmens.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte die Paragon AG mit einem Umsatzzuwachs von +5,1% weiter wachsen. Allerdings konnten die Profitabilitätskennzahlen wie das EBIT, EBT und letztendlich auch der Jahresüberschuss leider nicht im 25jährigen Jubiläumsjahr der Paragon AG auf dem hohen Niveau gehalten werden. Dennoch befindet sich die Paragon AG auch aufgrund der guten Arbeit des Vorstandes auf einem erfolgreichen Weg.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Überwachungsfunktion sowie seine beratende Tätigkeit im Sinne einer zukunftsgerichteten Überwachung absolut erfüllt. Jedoch muss kritisch angemerkt werden, dass die Paragon AG auch weiterhin vom Deutschen Corporate Governance Kodex dahingehend abweicht, dass kein Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance Berichts erstellt wird (Ziffer 4.2.5. bzw. Ziffer 7.1.3.).
TOP 5
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats
Zustimmung.
Begründung: Der Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats auf 60.000€ für den Vorsitzenden und jeweils 30.000€ für die Mitglieder kann zugestimmt werden. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen kann diese Erhöhung von Seiten der SdK mitgetragen werden, obwohl sich die Vergütung in Relation zur Größe des Unternehmens am oberen Ende der Zustimmung befindet. Begrüßenswert ist allerdings die rein fixe Vergütung für den Aufsichtsrat.
TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2013
Zustimmung.
Begründung: Aus Sicht der SdK spricht nichts gegen die Wiederwahl der Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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