Hauptversammlung der Deutschen Telecom AG am 16.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung liegt mit 3 Mrd. oberhalb selbst des bereinigten Konzernergebnisses in Höhe von 2,5 Mrd. Euro. Also eine Ausschüttung aus der Substanz, der aber ausnahmsweise zugestimmt wird, weil sie im Rahmen des auf drei Jahre angelegten Mindestdividendenversprechen liegt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat sich im Vergleich zur europäischen Konkurrenz sehr gut geschlagen. Das Ergebnis wird verhagelt durch die ungünstige bilanzielle Momentaufnahme des im Grunde sogar besonders chancenreichen US-Deals.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.
Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat gut gearbeitet. Die Auswahl von Timotheus Höttges findet unsere Zustimmung.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§ 37w, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes) im Geschäftsjahr 2013.
Ablehnung.
Begründung: Die sonstigen Bestätigungsleistungen sind mit 19 Mio. sehr hoch im Vergleich zu den Prüfungsleistungen mit 5 Mio. Euro vergütet und nicht ausreichend transparent aufgegliedert. Die SdK sieht aus generellen Erwägungen in einem solchen Fall die Unabhängigkeit des Prüfers bedroht und lehnt seine Wahl ab.
TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
Zustimmung.
Begründung: Die persönliche und fachliche Kompetenz steht außer Frage.
TOP 7
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.
Zustimmung.
Begründung: Die persönliche und fachliche Kompetenz steht außer Frage. Die besonderen auch kommunikativen Fähigkeiten des Kandidaten werden gerade in der nächsten Amtsperiode sehr gebraucht; da ist es gut, dass er die Zahl seiner Mandate reduzieren möchte.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Neufassung von § 13 der Satzung.
Zustimmung.
Begründung: Der Schritt ist systematisch richtig und die neue absolute Höhe ist vertretbar.
TOP 9
Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals II und entsprechende Änderungen in § 5 der Satzung.
Zustimmung.
Begründung: Unproblematische Anpassung der Satzung.
TOP 10
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2009/I und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2013 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung.
Ablehnung.
Begründung: Die SdK befürwortet generell maximal 10 % des Grundkapitals bei Bezugsrechtsausschluss; hier geht es um knapp 20 %.
TOP 11
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der PASM Power and Air Condition Solution Management GmbH.
Zustimmung.
Begründung: Der Beschluss ist schon aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
TOP 12
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der GMG Generalmietgesellschaft mbH.
Zustimmung.
Begründung: Der Beschluss ist schon aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
TOP 13
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Ergebnisabführungsvertrags mit der DeTeMedien, Deutsche Telekom Medien GmbH.
Zustimmung.
Begründung: Der Beschluss ist schon aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
TOP 14
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungsvertrags mit der GMG Generalmietgesellschaft mbH.
Zustimmung.
Begründung: Der Beschluss ist schon aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
TOP 15
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungsvertrags mit der DeTeMedien, Deutsche Telekom Medien GmbH.
Zustimmung.
Begründung: Der Beschluss ist schon aus steuerlichen Gründen sinnvoll.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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