Hauptversammlung der MAGIX AG am 30.4.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MAGIX AG zum 30. September 2012 nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der MAGIX AG
Zustimmung
Begründung: Da sich die Ergebnissituation der Gesellschaft verschlechtert hat ist es sinnvoll, den noch vorhandenen Bilanzgewinn im Unternehmen zu belassen.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012
Enthaltung
Begründung: Die Ergebnisse haben sich verschlechtert, allerdings wurde zumindest noch ein Jahresüberschuss ausgewiesen. Aber im laufenden Geschäftsjahr hat die Gesellschaft die Börsennotierung aufgegeben und ist in den Entry Standard gewechselt. Damit entfallen viele Transparenzpflichten gegenüber den Aktionären. Einer Entlastung kann deshalb nicht zugestimmt werden.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012
Enthaltung
Begründung: Soweit erkennbar hat der AR zwar im Geschäftsjahr seine Aufgaben erfüllt. Aber im laufenden Geschäftsjahr wurde die Börsennotierung aufgegeben. Dafür trägt auch der AR seine Verantwortung. Deshalb kann auch hier der Entlastung nicht zugestimmt werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013
Ablehnung
Begründung: Der Abschlussprüfer macht zu viel Steuerberatung in der Gesellschaft und gefährdet damit seine Unabhängigkeit.
TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und einen Ausschluss des Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft sollte lieber - soweit möglich - eine Dividende an die Aktionäre auszahlen. Ein erneuter Einzug von Aktien würde den Streubesitz verringern. In der Vergangenheit hat der Einzug von Aktien auch nicht zu einer nachhaltigen Kurssteigerung geführt.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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