Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.05.13



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Hauptversammlung der BMW Group AG am 14.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts und des mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Zustimmung
Begründung: Mit der gestiegenen Dividende und Ausschüttungsquote partizipieren die Aktionäre im angemessenen Umfang am Erfolg des Jahres 2012.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands.

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im Jahr 2012 eine hervorragende Leistung erbracht, so dass die Zustimmung zur Entlastung außer Frage steht.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.

Zustimmung
Begründung: Der AR ist mitverantwortlich für die hervorragende Unternehmensleistung und somit besteht kein Zweifel an der Entlastung.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers.

Ablehnung
Begründung: An der hohen fachlichen Leistung und Qualität der Arbeit der KPMG bestehen zwar keine Zweifel, allerdings führt die Tatsache, dass die KPMG bzw. ihre Vorgängergesellschaften schon seit vielen Jahrzehnten den Jahresabschluss von BMW prüfen dazu, dass die SdK für einen Prüferwechsel eintritt.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten erfüllen die Voraussetzungen, die an einen DAX 30 AR eines international tätigen Unternehmens zu stellen sind.

TOP 7
Beschluss über die Änderung von § 15 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats).

Enthaltung
Begründung: Die vorgeschlagene Vergütung reduziert zwar den variablen Anteil der Vergütung zugunsten eines höheren fixen Anteils. Da die SdK jedoch wegen der Überwachungsfunktion des AR eine ausschließlich fixe Vergütung als sinnvoll erachtet, erfolgt keine Zustimmung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.