Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.04.13



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Hauptversammlung der Deutz AG am 30.4.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichts für die DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Trotz der schwierigen Marktlage als Zulieferer im Markt der Investitionsgüter (vornehmlich Baumaschinen) hat es der Vorstand geschafft, Finanzverbindlichkeiten zu reduzieren und den Rest zu den derzeitig günstigen Konditionen zu refinanzieren. Außerdem hat der Vorstand Deutz gut in den aufstrebenden Märkten wie China aufgestellt. Hier kann Deutz von seiner Technologieführung und dem Nachholbedarf an Umweltschutzmaßnahmen im Bereich der Motorentechnik profitieren.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat trägt das Konzept des Vorstandes mit und hat es hier ermöglicht, dass Deutz trotz schwierigen Marktumfeldes für die Zukunft besser aufgestellt ist.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen den Abschlussprüfer aus persönlichen oder fachlichen Gründen.

TOP 5
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Kandidaten aus persönlichen oder sachlichen Erwägungen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG

Ablehnung
Begründung: Das vorgelegte Vergütungssystem ist aus Sicht der SdK zu komplex und zu intransparent und im Übrigen nicht mit den Abstimmungsrichtlinien der SdK kompatibel.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung entspricht in vollem Umfang den Forderungen der SdK. Es wird eine feste Vergütung vereinbart und zudem ein Sitzungsgeld. Die Höhe der Vergütung ist auch aufgrund der Größe des Unternehmens als angemessen zu betrachten, weil lediglich so gewährleistet ist, fachlich kompetente Mitglieder für das Gremium zu gewinnen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der DEUTZ Engine China GmbH, Köln, vom 5. März 2013

Zustimmung
Begründung: Dies Joint Venture ermöglicht eine sehr gute Basis für das China Geschäft. Es wurde mit einem Baumaschinen Produzent eingegangen, der als Abnehmer der Motoren bislang schon Kunde war und wertvoll sein kann für den Markteintritt. Der Gewinnabführungsvertrag macht deswegen Sinn, damit auch gegenüber anderen Kunden, die unter Umständen auch Mitbewerber des Partners sein können, das Argument der Stärkung des anderen Mitbewerbers entkräftet werden kann. Außerdem ist das Joint Venture auf einer Basis von Deutz 70% und der Partner 30% Beteiligung zustande gekommen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.