Hauptversammlung der Rational AG am 8.5.2013
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2012, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs.
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Mit der Ausschüttung von 5,70 € bei einem Ergebnis von 8,20 € je Stückaktie liegt die Ausschüttungsquote oberhalb der von der SdK geforderten in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionariat.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Auch im Berichtsjahr ist es der Rational AG gelungen neue Bestmarken bei Umsatz und Ertrag zu erzielen. Der Umsatz ist von 392 Mio. € auf 435 Mio. € in 2012 gestiegen, was einem Zuwachs von 11% entspricht. Das EBIT stieg um 20% auf 123 Mio. € und hat sich damit überproportional zum Umsatz entwickelt. Die EBIT-Marge liegt bei 28% (Vj. 26%). Es besteht kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr erfolgreich weiterentwickelt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktion ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat ist 2012 zu 13 Sitzungen zusammengetreten. Da der Aufsichtsrat aus nur drei Mitgliedern besteht, wurde auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Bei seiner Tätigkeit sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.
TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Zustimmung
Begründung: Das Honorar des Abschlussprüfers für Nicht-Prüfungsleistungen macht rund 20% des Gesamthonorars aus, was grundsätzlich nicht zu beanstanden ist. Es bestehen keine Zweifel daran, dass der bisherige Abschlussprüfer auch zukünftig über die notwendige Unabhängigkeit verfügt.
TOP 6
Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der RATIONAL Montage GmbH
Zustimmung
Begründung: Die Rational Montage GmbH wurde im Berichtsjahr neu gegründet. Sie ist eine 100%ige Tochter der Rational AG. Durch den Gewinnabführungsvertrag kann die Rational Montage GmbH in den steuerlichen Organkreis der Rational AG aufgenommen werden. Dies ermöglicht die Nutzung steuerlicher Vorteile. Gegen den Abschluss des Gewinnabführungsvertrags bestehen daher keine Bedenken.
TOP 7
Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der LechMetall GmbH
Zustimmung
Begründung: Die LechMetall GmbH ist eine 100%ige Tochter der Rational AG. Sie wurde in 2011 gegründet. Durch den Gewinnabführungsvertrag wird die LechMetall GmbH ebenfalls in den Organkreis der Rational AG aufgenommen, was die Nutzung steuerlicher Vorteile zum Ziel hat. Gegen den Abschluss des Gewinnabführungsvertrags bestehen daher keine Bedenken.
TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung (Hauptversammlung: Vorsitz, Beschlussfassung)
Zustimmung
Begründung: Die jetzige Regelung zum Vorsitz der Hauptversammlung soll dahingehend geändert werden, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrates grundsätzlich den Vorsitz in der Hauptversammlung hat, diesen jedoch an ein von ihm bestimmtes anderes Mitglied des Aufsichtsrates übertragen kann. Gegen diese Änderung ist nichts einzuwenden.
TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen)
Zustimmung
Begründung: Die Namensänderung des „elektronischen Bundesanzeigers“ in „Bundesanzeiger“ durch den Gesetzgeber soll durch die Änderung der Satzung nachvollzogen werden. Gegen diese Änderung ist nichts einzuwenden.
TOP 10
Beschlussfassung über die Änderung von § 8 der Satzung (Aufsichtsrat – Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung)
Ablehnung
Begründung: Das Entsendungsrecht von Aufsichtsratsmitgliedern für einzelne Aktionäre ist aus Sicht der SdK e.V. grundsätzlich abzulehnen. Außerdem ist ein zusätzliches Entsendungsrecht für Aufsichtsratsmitglieder von Mehrheitsaktionären auch nicht notwendig, da sie sowieso faktisch die Besetzung bestimmen können. Durch die vorgeschlagene Satzungsänderung ändert sich an dem zugesagten Entsendungsrecht nichts, wodurch der Tagesordnungspunkt abzulehnen ist.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden
|